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Geschäfts- oder Firmenwert

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Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 4
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss nach HGB.

Ein Unternehmen A entscheidet sich, den aus dem Kauf von Unternehmen B resultierenden positiven Firmenwert nicht zu aktivieren.
Das Unternehmen bucht den Firmenwert sofort in voller Höhe als Aufwand.

Wie bucht man diesen Firmenwert? Unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder außerordentlichen Aufwendungen?

Für die Hilfe bedanke ich mich im voraus.

Herzliche Grüße
Petra
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Ein Unternehmen A entscheidet sich, den aus dem Kauf von Unternehmen B resultierenden positiven Firmenwert nicht zu aktivieren.
Das Unternehmen bucht den Firmenwert sofort in voller Höhe als Aufwand.


Obwohl dies mE nach §255 Abs. 4 Satz 1 HGB (noch) zulässig ist (umstritten: Verstoß gegen §246 Abs. 1 Satz 1 HGB und hieraus entstehende Haftungsverhältnisse, §251 HGB?), ist dies doch schon handelsrechtlich eine höchst unseriöse Praxis, weil hierdurch eine stille Reserve entsteht. Der Abschluß vermittelt daher kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild mehr.

Steuerrechtlich ist dies nach §7 Abs. 1 Satz 2 EStG gewiß nicht zulässig, weil diese Regelung eine 15jährige Nutzungszeit verbindlich vorschreibt.

Zitat
Wie bucht man diesen Firmenwert? Unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder außerordentlichen Aufwendungen?


Es gibt m.E. für den Fall der Nichtaktivierung keine klare gesetzliche Regel, schon weil dies ein Steuerrechtsverstoß ist. Da der Firmenwert aber abzuschreiben ist (§7 Abs. 1 Satz 2 EStG und §255 Abs. 4 Satz 1 HGB, aber entgegen den IFRS, wo ein Abschreibungsverbot besteht und ein jährlicher impairment test vorzunehmen ist) wäre eine Position "Aufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwert" vermutlich angemessen. Im UKV wäre die Teil der Herstellungskosten und im GKV Teil der zeile 8. Aber wie gesagt, das ist sehr fragwürdig - nicht zuletzt auch wegen des darin inhärenten Verstoßes gegen das prinzip der Periodenabgrenzung, §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, denn der GoFW betrifft i.d.R. mehrere Perioden, es sei denn, der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit stehen praktische oder rechtliche Hindernisse entgegen (Zwangsschließung, Sonderrechte mit Betriebsverbot, Emissionshandel, Verlagerung).

Steuerrechtlich wäre in jedem Fall eine aktivische behandlung erforderlich, d.h., diese Vorgehensweise macht eine Einheitsbilanz auf 15 Jahre unmöglich. Das ist zwar derzeit durch die allgemeinen AfA-Regeln ohnehin oft so, aber wollen wir das durch so eine Maßnahme noch verschärfen?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

formal hast Du, Harry, natürlich Recht. Aber Petra hat explizit nach der Handelsbilanz gefragt, da gehe ich davon aus, daß eine Einheitsbilanz ohnehin nicht zur Debatte steht.
Zudem könnte es sein, daß es sich bei diesem Firmenwert im Vergleich zu den anderen Bilanzwerten um Krümel handelt. Aber selbst dann würde ich den Betrag nicht im a.o. Aufwand "verbuddeln", sondern den Firmenwert ganz normal aktivieren und dann in voller Höhe abschreiben.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
"Peter" schrieb
......

Aber selbst dann würde ich den Betrag nicht im a.o. Aufwand "verbuddeln", sondern den Firmenwert ganz normal aktivieren und dann in voller Höhe abschreiben.

Grüße,
Peter


Jaaaaa, über welches Konto denn ??

Rischtisch: "Aufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwert" ...

Aber weder in der Bilanz, noch in der GuV siehst Du am Jahresende, ob Du vorher aktiviert hast, oder nicht..... :oops:

Höchstens im Anlagenspiegel....

Gruß

Achim
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Zitat
Aber weder in der Bilanz, noch in der GuV siehst Du am Jahresende, ob Du vorher aktiviert hast, oder nicht.....

Höchstens im Anlagenspiegel....


Erstens im Anlagenspiegel, außerdem sowohl auf den Konten als auch in der Primanota, die m.E. zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gehören.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
"Peter" schrieb
Zitat
Aber weder in der Bilanz, noch in der GuV siehst Du am Jahresende, ob Du vorher aktiviert hast, oder nicht.....

Höchstens im Anlagenspiegel....


Erstens im Anlagenspiegel, außerdem sowohl auf den Konten als auch in der Primanota, die m.E. zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gehören.

Grüße,
Peter


Aber wer bekommt schon Konten und Primanota?

Weder der Sachbearbeiter beim Finanzamt, noch die Öffentlichkeit von publizitätspflichtigen Unternehmen...

Höchstens der Betriebsprüfer, wenn er denn mal kommt. Und der wird sich dann darüber aufregen, dass nicht aktiviert und auf 15 Jahre abgeschrieben wurde...

Handelsrechtlich interessiert sich kein Mensch dafür, ob zuerst aktiviert und dann voll in den Aufwand gebucht oder gleich <Zitat on> in den a.o. Aufwand "verbuddelt" <Zitat off> wurde.

Der Weg ist das Ziel. Also darf man auch Abkürzungen nehmen :lol:


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