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Frage zu Bilanzierung

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Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 29
Hallo Zusammen,

ich bin gerade dabei auf eine Klausur zu lernen und mache haufenweise Übungsaufgaben. Jetzt bin ich auf etwas gestoßen, wobei ich nicht so recht weiterkomme. Es geht um die Bewertung von AV und Abschreibungen.

Zur Aufgabe:

a) Eine GmbH kauft eine Maschine für 600.000€ (abgeschrieben wird linear). Im zweiten Jahr kommt es zu einer dauerhaften Wertminderung und sie ist nur noch 200.000€ wert.

=> Da es eine GmbH ist, muss sie, weil dauerhafte Wertminderung, zu 200.000€ in die Biland genommen werden.

b) Im dritten Jahr fallen wider Erwarten die Gründe für die nachhaltige Minderung weg. Was ist zu tun, wie ist weiter bilanziell abzuschreiben?

c) Was können die Geschäftsführer der GmbH tun, damit sich an diesem Vorgang keine erhöhten Ausschüttungen an die Gesellschafter ergeben (Ertragssteuersatz 40%)? Stellen Sie den Buchungssatz auf.

d) Im vierten Jahr überlegen die Geschäftsführer, ob tertiäre Wertansätze für die Bewertung der Maschine in Betracht kommen. Beraten Sie die Geschäftsführer.


Also wie gesagt komme ich hier nicht so wirklich weiter. Ich habe schon in einigen Büchern gelesen, die zwar dieses Thema anschneiden aber meiner Meinung nach nicht ausführlich genug, um diese Frage beantworten zu können. Vielleicht hat ja jemand einen Tip. Wäre nett, wenn jemand posten würde.

Vielen Dank schon im Voraus.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
a) Eine GmbH kauft eine Maschine für 600.000€ (abgeschrieben wird linear). Im zweiten Jahr kommt es zu einer dauerhaften Wertminderung und sie ist nur noch 200.000€ wert.
=> Da es eine GmbH ist, muss sie, weil dauerhafte Wertminderung, zu 200.000€ in die Biland genommen werden.


Nein, das wäre in jedem Fall so - auch bei einer Personengesellschaft, u.a. §6 Abs. 1 Nr. 1 EStG und §253 HGB.

Zitat
b) Im dritten Jahr fallen wider Erwarten die Gründe für die nachhaltige Minderung weg. Was ist zu tun, wie ist weiter bilanziell abzuschreiben?


Handelsrechtlich darf die Wertminderung beibehalten werden, §253 Abs. 5 HGB, aber hier ist relevant, daß die Gesellschaft eine GmbH ist, denn diese trifft das Wertaufholungsgebot des §280 HGB. Die Teilwertabschreibung wäre in diesem Fall also unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die ansonsten inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zurückzubuchen.

Zitat
c) Was können die Geschäftsführer der GmbH tun, damit sich an diesem Vorgang keine erhöhten Ausschüttungen an die Gesellschafter ergeben (Ertragssteuersatz 40%)? Stellen Sie den Buchungssatz auf.


40%? Wohl eine alte Aufgabe... ist seit Jahren 25%. Man müßte überlegen, was hier wohl gemeint ist: Beispielsweise könnte die Anlage zum Buchwert an eine andere GmbH verkauft werden, was die Teilwertabschreibung realisiert. Die Regelung des §280 HGB gilt nicht für den Käufer, wenn er die Abschreibung nicht selbst vorgenommen hat. Die Buchung wäre hier "Forderungen AN Anlagen, USt". Bevor man hier einen Buchungssatz zaubert wäre aber eigentlich zu prüfen, was der aufgabenersteller hören will...

Zitat
d) Im vierten Jahr überlegen die Geschäftsführer, ob tertiäre Wertansätze für die Bewertung der Maschine in Betracht kommen. Beraten Sie die Geschäftsführer.


Technische Veralterung, moralischer Verschleiß, ein geringerer Marktwert für vergleichbare Anlagen oder einfach übermäßige Abnutzung wären alles Gründe für eine erneute oder weitergehende teilwertabschreibung, die nicht nur nach §253 HGB sondern auch nach §253 HGB zunässig wären.
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 29
Hallo Harry,

danke für Deine Antwort. Bilanzierung ist eben wirklich nicht so ganz einfach :-). Deine Ausführungen habe mir ein wenig weiter geholfen.


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