Forum

Wie werden Preisnachlässe verbucht?

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Hallo Zusammen!

Das ist mein erster Beitrag hier und ich finde es zunächst super, dass es ein Forum hierfür gibt. Habe in meiner Ausbildung zum Industriekaufmann mit Rechnungswesen einige Schwierigkeiten und hoffe, dass ich bis zu meiner Prüfung hier meinen Wissensrückstand aufholen kann.

Mein erstes Anliegen ist die folgende Aufgabe:

Zitat
Geschäftsvorfall: Ein Kunde bezahlt seine Rechnung bei uns unter Abzug von 2 % Skonto. Der Rechnungsbetrag lautet 1233,60 Euro (Skonto noch nicht abgezogen!) inkl. 16 % Mehrwertsteuer. Bilden Sie den Buchungssatz.

Wäre für eine Hilfe dankbar!

PLAYLIFE
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Hallo :D!

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!

Ich war mit meiner Lösung sehr nahe dran, allerdings hab ich das Nettoskonto nicht auf das Konto Verkaufserlöse gebucht, sondern auf das Konto Kundenskonto (wobei mir der Grund jetzt schon klar ist).

Wann wird denn das Konto "Kundenskonto" dann überhaupt eingesetzt? :?:

Hab bei der Buchung den entscheidenden Fehler gemacht, dass ich den Zahlungseingang wie eine Eingangsrechnung behandelt habe und somit auch die MwSt. praktisch doppelt gebucht habe :?.

So ein Skontorechner wäre ganz praktisch, den kannst du mir bitte sehr gerne zuschicken :). Deinen Tipp werde ich mir mal anschauen. Kann an zusätzlichem Lernmaterial nicht genug bekommen, da unsere Bücher seeehr kompliziert formuliert sind.

DANKE!!!!

Edit: Hab den Skontorechner bei den Downloads gefunden! :)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Im Handel verwendet man gewöhnlich Unterkonten für die einzelnen Nachlaßarten. Auf "Kundenskonto" zu buchen ist also nicht falsch, nur muß man das am Jahresende auf die Verkaufserlöse abrechnen, bevor man die GuV aufstellt. Zweck ist, den Ausweis der einzelnen Nachlaßarten übersichtlicher zu gestalten und damit die Aussagekraft des Abschlusses zu erhöhen.

Bei der USt immer dran denken, daß ein Zahlungseingang natürlich kein ust.-pflichtiger Vorgang mehr ist; nur der eigentlich verkauf ist das (wobei es hier ausnahmen gibt, die sogenannte "Istversteuerung", aber das ist vermutlich im Kontext der Übung nicht relevant). Du mußt also auch beim skontierten Zahlungseingang die USt. im Soll buchen (was ja eine Minderung der USt.-Schuld bedeutet).
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Danke, habs dank deiner Erklärung soweit verstand. Nun hab ich aber einen neuen Fall und wollte dafür keinen neuen Thread aufmachen.

Zitat
Wenn ich eine gebrauchte Maschine unter dem Buchwert verkaufe, die aber noch nicht ganz abgeschrieben ist... wie lautet denn dann der Buchungssatz? Bin ich da mit meinen Buchungssätzen auf der richtigen Spur?

Forderungen (Buchwert + Mwst.) an ...
...Umsatzsteuer
...Erlöse aus Verkauf des Anlagevermögens (Netto-VK-Wert)

und

Erlöse aus Verkauf des Anlagevermögens (Netto-VK-Wert)
Verluste aus Verkauf des Anlagevermögens an (Differenz zum Buchwert)
...Maschinen (Restbuchwert lt. Abschreibung)
...Abschreibungen Sachanlagen (Bereits abgeschriebener Wert)
...


Ist mir die einzigst logische Lösung. Hoffe, sie wäre richtig.

Grüße Playlife

P.S. Habe heute meiner Lehrerin den Tipp gegeben, auf deine Seite zu schauen. Sie war sehr begeistert von dem angebotenen Material und hat gleich "Werbung" betrieben. Für die Vorbereitungsphase auf unsere Prüfungen ist hier wirklich reichlich Material und Basis vorhanden. Großes Lob!!!
« Zuletzt durch Playlife am 16.06.2005 17:51 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

"Playlife" schrieb
Danke, habs dank deiner Erklärung soweit verstand. Nun hab ich aber einen neuen Fall und wollte dafür keinen neuen Thread aufmachen.

Zitat
Wenn ich eine gebrauchte Maschine verkaufe, die noch nicht ganz abgeschrieben ist... wie lautet denn dann der Buchungssatz? Bin ich da mit meinem Buchungssatz auf der richtigen Spur?

Forderungen an ...
...(Umsatzsteuer),
...Maschinen (Restbuchwert lt. Abschreibung)
...Abschreibungen Sachanlagen (Bereits abgeschriebener Wert) ???


Nicht ganz richtig. Du mußt den Buchwert und den Netto-Verkaufspreis wissen; ersteres fehlt aber in Deinem Beispiel. Die (frühere) Abschreibung hat zudem nichts in dem Verkaufsfall zu suchen, weil das ja ein separater Vorgang ist (Prinzip der Einzelbewertung). Es ergeben sich dann drei Hauptfälle, jeweils Verkauf auf Rechnung:

1. Restbuchwert > Verkaufspreis

Forderungen, A.o. Abschreibungen AN Maschinen und Anlagen, USt

2. Restbuchwert < Verkaufspreis

Forderungen AN Maschinen und Anlagen, A.o. Ertrag, USt

3. Restbuchwert = Verkaufspreis (selten!)

Forderungen AN Maschinen und Anlagen, USt

Bedenke, daß Du vorher (!) in früheren Buchungen bereits "Abschreibung AN Maschinen und Anlagen" gebucht hast (direkte bilanzielle Abschreibung). Der Restwert der Maschine muß also schon vor Beginn der Verkaufsbuchung im Kto "Maschinen und Anlagen" vorliegen.

Bedenke auch, falls das für Dich wichtig sein sollte, daß in den IFRS außerordentliche Vorgänge jetzt verboten sind; dort wäre also über ein Aufwand oder Ertrag aus Nebengeschäften zu buchen.
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Okay, hab jetzt grad was durcheinander gebracht. Ich nenne dir mal die konkrete Aufgabe, vielleicht wirds mir dann klarer.

Zitat
Verkauf einer gebrauchten Maschine für 26.000 Euro zuzüglich MwSt.
Anschaffungspreis: 60.000 Euro
Nutzungsdauer: 8 Jahre
Restbuchwert nach 3 Jahren: 37.500 Euro.
Jährlicher Abschreibungsbetrag (linear): 7.500 Euro

Buchen Sie die Vorgänge.


Wenn ich die Abschreibungen auf dem Konto "Abschr. Sachanlagen" gebucht habe (müssten ja hier 22500 Euro sein), müssen die doch nach Verkauf auch irgendwie ausgeglichen werden, oder nicht?

Rechnungswesen ist soo schwer... :?
Mitglied
Registriert: Jun 2005
Beiträge: 7
Ort: Baden-Baden/Karlsruhe
Hmm, könnte dann so lauten.

Forderungen 30160,- an...
...Erträge Abgang Sachanlagen 26000,-
...Umsatzsteuer 4160,-

Erträge Abgang Sachanlagen 26000,-
Verluste Abgang Sachanlagen 11500,- an...
...Maschinen 37500,-

Richtig? :?

Getätigte Abschreibungen (hier die 22500 Euro) müssen also nicht wie ein Bestandskonto gegengebucht werden, oder?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also, erstmal das hier:

Zitat
Verkauf einer gebrauchten Maschine für 26.000 Euro zuzüglich MwSt.
Anschaffungspreis: 60.000 Euro
Nutzungsdauer: 8 Jahre
Restbuchwert nach 3 Jahren: 37.500 Euro.
Jährlicher Abschreibungsbetrag (linear): 7.500 Euro


heißt, daß die Anschaffung war "Anlagen 60.000, VSt. 9.600 AN Verb. 69.600".

Dann waren die Abschreibungen jedes Jahr "Bilanzielle AfA AN Anlagen 7.500".

Wenn nach (!) der 3. AfA noch ein Restwert von 37.500 besteht (=60.000 minus 3 x 7.500), aber für 26.000 netto verkauft wird, mußt Du buchen:

"Forderungen 30.160, A.o.Aufwand 11.500 AN Anlagen 37.500, USt. 4.160"

Zum Rechenweg: netto 37.500 minus 26.000 ist der Verlust aus dem Abgang der anlage. Die USt. wird natürlich nur auf den Verkaufspreis von 26.000 gebucht. Natürlich mußt du im Anlagekto im Haben die 37.500 buchen, die die Anlage ja noch wert ist, denn sie wird ja sonst nicht ausgebucht. Die im Soll ausgewiesene Forderung ist natürlich der Bruttobetrag, denn alle Forderungen sind ja stets brutto.

Natürlich sind die vorherigen Abschreibungen von dem verkaufsfall separat zu buchen.

Ach ja:

Zitat
Erträge Abgang Sachanlagen 26000,-
Verluste Abgang Sachanlagen 11500,- an...
...Maschinen 37500,-


wäre ein Verstoß gegen das Verrechnungsverbot (§246 Abs. 2 HGB)!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

in den Prüfungen der Steuerfachangestellten wurde durch die StBK ein Kontenrahmen vorgegeben, an den man sich strikt zu halten hatte. Verwandte man Konten, die darin nicht aufgeführt waren, die man aber aus der praktischen Ausbildung her kannte und ständig benutzte, so wurde die Lösung als falsch bewertet. Es wäre angezeigt, die Lehrerin zu fragen, ob das bei den Industriekaufleuten genauso ist.

Beim Verkauf von gebrauchtem Anlagevermögen werden in der Praxis mehrere Buchungen vorgenommen, diese in der Regel auch nicht gleichzeitig bzw. nicht von denselben Leuten. Der laufende Geschäftsvorfall ist

Forderungen bzw. Geldkonto an Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen.

In dieser Phase ist es irrelevant, ob der Verkauf zu, über oder unter Buchwert erfolgte, weil die Leute, die das buchen, in der Regel nicht den Abschluß machen und daher weder die historischen Anschaffungskosten noch den Buchwert kennen. Es mag aber sein, daß die Aufgabenlyriker gleich mit testen wollen, ob Ihr ein Anlagevermögen erstellen bzw. verstehen könnt.

Der Rest der Buchungen erfolgt mit der Abschlußerstellung. Zunächst wird monatsgenau bis zum Verkauf abgeschrieben, um den Buchwert festzustellen. Danach folgt die Buchung

Aufwendungen aus Anlagenabgang bei Buchgewinn / Buchverlust an Anlagenkonto

Damit ist das Anlagenkonto leer. Je nachdem, ob das Konto "Anlagenabgang bei Buchgewinn" oder "... bei Buchverlust" angesprochen wird, findet sich der Komplex in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den a.o. Erträgen oder unter den Aufwendungen wieder. Das Programm saldiert die zu unterschiedlichen Zeiten gebuchten Positionen und weist dann den entsprechenden Gewinn oder Verlust des Vorganges aus.

Hinweis zum Rechtsstand 2004:
Es wurde ab dem Jahr 2004 die sogenannte "Vereinfachungsregel" abgeschafft, nach der man bei der Anschaffung von beweglichen Anlagegütern bis zum 30.06. die volle Jahres-AfA, danach die halbe in Anspruch nehmen konnte. Es ist nunmehr, wie bisher schon bei Immobilien und beim Anlagenabgang, zeitgenau abzuschreiben. Bei bereits vorher angeschafften Anlagegütern bleibt die vorgenommene AfA unberührt.

Grüße,
Peter


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0968 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.13 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8