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Firmenwagenabrechnung beim Finanzamt

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Registriert: Jun 2005
Beiträge: 1
Hallo !

Seit zwei Jahren benutze ich einen Firmenwagen, der mit 1% vom Neuwagenwert auf meiner Gehaltsabrechnung versteuert wird. Da ich recht wenig im Privatbereich damit unterwegs bin ist für mich eine die Abrechnung über das Fahrtenbuch günstiger.
Anfügen muss ich noch, das mein Arbeitgeber einen Full - Leasingvertrag geschlossen hat, es ist eben alles inclusive, was mir auch schriftlich für das Finanzamt besätigt wurde.
Bei der Steuererlärung für 2003 gab es damit auch keine Probleme. In 2004 allerdings verweigert das Finanzamt beharrlich die Anerkennung der Firmenwagenabrechnung, da das FA nicht glaubt das alles inclusive ist wie z.B. Versicherung, Werstattkosten etc.
Wie gesagt, dem FA liegt die Bestätigung des Arbeitgebers mit Stempel und Unterschrift vor, allerdings wird von mir verlangt einen Nachweis über sämtliche Einzelpositionen wie Versicherung, Öl, Reparaturkosten etc. zu führen. Dies kann ich allerdings nicht da lt. Arbeitgeber alles schon im Leasingvertrag mit inbegriffen ist.
Das FA meint nun, wenn ich dies nicht nachweisen kann, das die Firmenwagenabrechnung über den Lohnsteuerjahresausgleich "dem Grunde nach abzulehnen ist "
Wie kann ich das FA zur Anerkennung der Arbeitgeberbescheinigung bewegen - biheriger Schriftwechsel war erfolglos .

Vielen Dank !
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Marci,

aufgrund <A HREF="http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263">dieses Problemes hier</A> ist mir eine detaillierte Rechtsberatung verboten, und könnte zu eher unschönen Problemen führen. Da Du den Wagen aber anscheinend schon zwei Jahre benutzt, muß er ja im Jahr zuvor anerkannt worden sein. Darauf sollest Du Dich u.U. berufen, denn wenn ein Sachverhalt ein Mal akzeptiert wurde, ist es nicht ohne weiteres möglich, bei unveränderten Umständen dieselbe Angelegenheit im Folgejahr dem Grunde nach abzulehnen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Marco,

Harry hat natürlich Recht mit seinem Hinweis. Dennoch können wir Dir noch ein paar Denkanstöße mit auf den Weg geben, ohne uns strafbar zu machen.

Vermutlich wirst Du wissen, in welcher Größenordnung sich die strittige Steuererstattung aus diesem Punkt bewegt. Dann sollte es Dir auch möglich sein einzuschätzen, bis zu welcher Honorarhöhe eines Steuerberaters Du noch auf der "Überschußseite" bist, zumal es sich um ein Problem handelt, welches Dir vermutlich im Folgejahr wieder auf die Füße fallen wird. Sobald die außergerichtlichen Rechtsmittel ausgereizt sind, bist Du ohnehin auf die Hilfe eines StB angewiesen, dazu kommt, daß Du ggf. durch den Ablauf von Rechtsbehelfsfristen Deine Position sehr deutlich verschlechterst.

Die Arbeit eines Steuerberaters ist eine Dienstleistung, für die nichts anderes gilt, als man das bspw. von einer Autowerkstatt kennt: möglichst den Auftrag genau präzisieren und den Kostenumfang vorher abklären. Wobei noch hinzuzufügen wäre, daß das FA keine Arbeitsbeschaffungseinrichtung für Steuerberater ist und daher unnötige Beratungskosten gelegentlich für den Fiskus zum Bumerang werden. Gerade jetzt war wieder etwas zum Thema "Amtshaftung" in der Literatur, sprich den Berater mal dazu an.

Grüße,
Peter


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