Dem Vernehmen nach erwägt unsere Konzernmutter, bei uns (GmbH) eine Kapitalminderung durchzuführen.

Damit sollen zum einen die von uns (GmbH) noch gegen sie bestehenden offenen Forderungen gelöscht werden, zum anderen soll uns durch die Kapitalminderung überschüssige Liquidität abgezogen werden.

Ich suche Informationen zur Kapitalminderung, z.B.: Wo ist diese geregelt ? Wie geht eine solche vor sich ? Was ist zu beachten ?