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Einführung Kostenstenrechnung

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Hallo Forumbenutzer,

sitze gerade an meiner Dipolmarbeit deren Thema eine Kostenträgerstückkalkulation ist. Da in der Firma noch nichts dergleichen vorhanden ist fange ich quasi von null an. Kann mir irgend jemand eine Quelle nennen in der überblicksartig die PRAKTISCHE Umsetzung beschrieben wird. Theretische Quellen zu BAB und Co. gibt es ja genug. Achso die Fa. ist im Bereich Sondermaschinenbau tätig.

VG Marco
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Moin,

erfahrungsgemäß würde ich Dir empfehlen, zuerst die Kostenartenrechnung auf die Reihe zu bringen, denn da hakt es fast immer. Mein Lehrbuch (und meine CD) enthalten zwar auch vorwiegend theoretische Details, denn sie sind ja für die Aus- und Fortbildung gemacht, aber in meinen Lehrveranstaltungen pflege ich die Leute mit der Frage zu verunsichern, wie hoch denn die Zinsen für eine gegen Barzahlung gekaufte Anlage sind - fast keiner kommt drauf. Und da ich solche Systeme für Unternehmen programmiere weiß ich, daß ich in der Regel erst (!), also vor Beginn der eigentlichen Arbeit, den Verantwortlichen davon überzeugen muß, sich mit der Kostendefinition auseinanderzusetzen (also z.B. die Schuldzinsen aus der Kostenrechnung zu werfen, wie auch die steuerliche AfA, denn beides hat da ja nix verloren), und jemanden (bei größeren Betrieben vollzeitmäßig) mit der Datenerfassung zu beschäftigen.
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hm, dass die steuerliche AfA nicht mit in die Kostenrechnung kommt kann ich mir noch erklären, aber warum Schuldzinsen nicht verrechnet werden kann ich mir nicht erklähren. Ich weiß, dieser Begriff wird kontrovers diskutiert und du bist wahrscheinlich Anhänger derer die die Zinsen für FK der Finanzwirtschaft und nicht der Kostenrechnung zuordnen. Allerdings denke ich das es darüber hinaus sinnvoll ist die Zinsen für investiertes EK als Zins (dieser dann kalkulatorisch) mit in der Kostenrechnung anzusetzen...
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Hi,

da sind wir genau beim Punkt: Du wilst ja im Wege der Kostenrechnung den Selbstkostenpreis wissen, der dem Faktorersaqtz entspricht. Dein Faktor Kapital steckt aber auf der Aktivseite (und nicht etwa bei den Passiva!), d.h., im Vermögen - um genau zu sein, im betriebsnotwendigen Vermögen (welches aber eigentlich mit der Bilanzsumme identisch sein sollte, ggfs. vorbehaltlich IFRS 5). Du muß also das Vermögen kostenmäßig verzinsen (und keinesfalls die Passivseite). Zudem muß der Zinssatz berechnet werden, der der entgangenen Guthabenverzinsung (Opportunitätskosten!) plus dem allgemeinen Risikozuschlag (i.d.R. die Insolvenzquote Deiner Branche und Unternehmensgröße) entspricht. Beides findest Du weder bei den Schuldzinsen noch bei den - mE nach grundsätzlich falschen - "Eigenkapitalzinsen". Schuldzinsen sind daher ausschließlich Aufwendungen (und haben daher in der kostenrechnung nix verloren) und Vermögenszinsen sind ausschließlich kalk. Zinskosten (und erscheinen nicht in der GuV und nicht in den Aufwendungen).
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in einer Diskussuion des Themas kann ich gegen dich eh nicht bestehen, allerdings ist mit fraglich:

Du schreibst ja das ich den Selbstkostenpreis ermitteln will der meinem Faktoreinsatz entspricht, und hierzu ist doch auch EK zu zählen, könnte das Geld ja auch auf die Bank schaffen. Desweiteren unterliegt doch die Kostenrechnung dem Prinzip des Substanzerhaltes, amn sollte also auch die Faktoren mit einbeziehen die nicht nur mittelbar sondern auch unmittelbar ins Produkt eingehen. Auf der anderen Seite ist natürlich eine eher engere Berechnung der Selbstkosten angesagt um die PUG herauszubekommen...

Kannst du mir hierzu Literatur /Quellen empfehlen/ nennen:??

Du muß also das Vermögen kostenmäßig verzinsen (und keinesfalls die Passivseite). Zudem muß der Zinssatz berechnet werden, der der entgangenen Guthabenverzinsung (Opportunitätskosten!) plus dem allgemeinen Risikozuschlag (i.d.R. die Insolvenzquote Deiner Branche und Unternehmensgröße) entspricht. Beides findest Du weder bei den Schuldzinsen noch bei den - mE nach grundsätzlich falschen - "Eigenkapitalzinsen". Schuldzinsen sind daher ausschließlich Aufwendungen (und haben daher in der kostenrechnung nix verloren) und Vermögenszinsen sind ausschließlich kalk. Zinskosten (und erscheinen nicht in der GuV und nicht in den Aufwendungen)
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Nur ganz kurz (weil jetzt die Lehrveranstaltung beginnt)... Deine kurzfristige Preisuntergrenze ist eine Frage der Teilkostenrechnung und hat nix mit dieser Überlegung zu tun, weil nur die var. Kosten die kfr. Preisuntergrenze bilden. Die langfristige Preisuntergrenze als Selbstkosten "eng" zu berechnen heißt, sich selbst zu betrügen. Wenig sinnvoll, finde ich... alles weitere heute abend, aber natürluch findest Du Lit dazu auf http://www.zingel.de/index0.htm
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Recht hast du, habe mich unsauber ausgedrückt. Meinte mit der PUG mehr den Betrag den ich für die Vollkostenrechnung ansetzen muss um alle meine Kosten zu decken. Natürlich gehört die PUG zu den variablen Kosten der Teilkostenrechnung. :-)
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Moin,

aber auch fü die Selbstkosten gilt im Prinzip dasselbe... man sollte sie nicht "eng" rechnen, weil man sich damit selbst betrügt. Das gilt besonders für die kalkulatorischen Zinsen: läßt man die kalk. Verzinsung raus, könne man das im Unternehmen investierte Kapital gleich zum Kapitalmarkt schaffen - was in der tat ja passiert, denn wer zum Zertifikatehandel gezwungen wird, schafft die betreffenden Anlagen meist ab und "verdient" mit dem Zertifikatehandel mehr als mit dem verkauf nützlicher Güter.

Was Literaturempfehlungen angeht, so fällt mir natürlich nicht ganz uneigennützig http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/393747305X/qid=1118483374/sr=8-1/ref=sr_8_xs_ap_i1_xgl/302-3622621-2536826 ein... da ist das in Kapitel 2 ganz genau erklärt. Eine PDF mit dem Buch wäre drin, aber erst heute Abend, bin noch immer in einer Lehrveranstaltung.
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Vielen Dank für die Antwort, prinzipiell ist gegen ein zusätzliches Buch nichts einzuwänden, jedoch wird die bei unserem Buchhändler nicht ausgelegt. Will sagen ich wöllte es mir schon gerne mal durchblättern, bevor ich "zuschlage" Was wölltest du denn für die pdf Version haben ?
Das Buch wäre auch nur interessant, wenn wirklich praxisgerechte Umsetzungen der Theorie abgebildet wären.
Denn eine weitere Variation der Bücher von: Coenenberg, Jórasz, Macha, Koch... brauche ich meiner Literaturliste nicht hinzufügen :-)

Ach, so die Grenzkostenrechnung ist ja Teilgebiet der Teilkostenrechnung kann ich bei der Annahme von proportionaler var. Kostenentwicklung, sprungfixe Kosten aussen vor gelassen, Variable Kosten mit Grenzkosten gleichsetzen?

PS: Deine Seite hat mir mal wieder 2h Stunden meiner kanppen Zeit gekosten (müsste nämlich Diplomarbeit schreiben) Finde deine Artikel nämlich toll geschrieben, sehr viel Ironie, sehr viel Information weit weg von dem was man uns täglich versucht ins Hirn zu matern (Öko, Atomausstieg, Bildung...) Also weiter hin so ein glückliches Händchen beim Verfassen.

VG Marco
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Moin Marco,

Zitat
Vielen Dank für die Antwort, prinzipiell ist gegen ein zusätzliches Buch nichts einzuwänden, jedoch wird die bei unserem Buchhändler nicht ausgelegt. Will sagen ich wöllte es mir schon gerne mal durchblättern, bevor ich "zuschlage" Was wölltest du denn für die pdf Version haben ?


Hmmm... die würde ich Dir vermutlich einfach so schicken, der Buchhandel steht Dir ja immer noch offen ;-) ist auch nur 1,4 MB, die Deine Mailbox schlucken muß... und auf der BWL CD ist die übrigens auch mit drauf! :-) und noch <A HREF="http://www.zingel.de/inhalt.htm">vieles mehr</A>.

Zitat
Ach, so die Grenzkostenrechnung ist ja Teilgebiet der Teilkostenrechnung kann ich bei der Annahme von proportionaler var. Kostenentwicklung, sprungfixe Kosten aussen vor gelassen, Variable Kosten mit Grenzkosten gleichsetzen?


Grenzkosten sind die Kosten, die durch die nächste Einheit entstehen. Das können variable oder sprungfixe Kosten bei Überschreiten einer Leistungsgrenze sein. Die variablen Kosten sind jedoch nicht immer proportional, weil bei intensitätsmäßiger Anpassung der Verlauf des Verbrauches an Treib- und Betriebsstoffen und damit die hierdurch vermittelten Kosten nichtlinear ist. Für Zwecke der Teilkostenrechnung finde ich es aus Gründen der begrifflichen Klarheit meist am besten, den Grenzkostenbegriff ganz rauszulassen und nur von fixen und variablen Kosten zu sprechen. Was man damit schon Schönes anstellen kann, findest Du <A HREF="http://www.bwl-bote.de/20020811.htm">hier</A> (verbale und numerische Darstellung) und <A HREF="http://www.zingel.de/zip/04abc.zip">hier</A> (Excel, zum Ausprobieren), aber das bringt natürlich die Gefahr weiteren Zeitverlustes mit sich... :lol:
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also kann ich unter beschriebenen Prämissen die Verwendung von Grenzkosten auf variable Kosten gleichsetzen. (es sind ja nur die variablen Kosten, welche steigen, wenn man eine weitere Einheit produziert, natürlich nur innerhalb der Kapazitätsgrenzen)

Zu deiner verlegten CD:
Da ich ab Oktober mein Arbeit in einer Controllingabteilung entgegensehe, bin ich mir ziemlich sicher, dass ich mir deine CD vorher noch kaufen werde, sind ja eine Menge interessanter Sachen drauf....

Alles weitere per mail
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Hallo Harry,

nochmal ne andere Frage zur Kostenrechnung. Haben in unserem Betrieb aufgrund der Einzelfertigung einen sehr großen konstruktiven Anteil, da jede Anlage mehr oder weniger neu konstruiert werden muss. Demzufolge entstehen an dieser Stelle sehr hohe Personalkosten durch die anfallenden Gehälter. Ich habe mir daher überlegt ob ich nicht den Anteil der Gehälte, der Konstruktion, welche Auftragsmäßig anfallen behandle wie Einzelkosten und den anderen Teil der so noch abfällt + die restlichen Gemeinkosten für diesen Bereich als eine Art Konstruktionsgemeinkostenzuschlagssatz auf die Konstruktionseinzelkosten zuschlage. Geht das überhaupt Gehälter als Einzelkosten veranschlagen? Weil die Konstruktion ja eigentlich mehr ne Hilfskostenstelle für die Produktion ist, da aber der Kostenanteil sehr hoch ist wäre es mir lieber wenn ich sie als Hauptkostenstelle im BAB ausweisen könnte. Ergebnis würde auf jeden Fall genauer werden.

VG Marco
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Hi,

Zitat
...da jede Anlage mehr oder weniger neu konstruiert werden muss.


es ist für die weitere Vorgehensweise sehr bedeutsam zu wissen, ob
- entweder jede Anlage genau bestimmte, der einzelnen (!) Anlage genau zurechenbare Konstruktionsschritte braucht und die Konstruktionsabteilung sonst nichts macht oder
- mindestens einige der Leistungen der Konstruktion wenigstens zwei oder mehr als Zwei Exemplaren der Anlagen zugerechnet werden können.

Im ersten (sehr seltenen) Fall (Raumfahrzeugbau?) wäre die Konstruktion eine Hauptkostenstelle; im zweiten (eher regelmäßigen) Fall wäre sie eine Hilfskostenstelle.

Zitat
Ich habe mir daher überlegt ob ich nicht den Anteil der Gehälte, der Konstruktion, welche Auftragsmäßig anfallen behandle wie Einzelkosten...


Das hätte nur im ersten Fall Sinn, denn wie sillst Du sonst den Zuschlagssatz rechnen? Falls Ihr nicht absolute Einzelfertigung betreibt - wie gesagt, Raumfahrzeuge - schon die Ariane V fliegt mehrfach, da ginge es beispielsweise schon nicht mehr -, wäre das wenig sinnig.

Zitat
...als eine Art Konstruktionsgemeinkostenzuschlagssatz auf die Konstruktionseinzelkosten zuschlage


Das ist kein Zuschlagssatz, sondern eine Sekundärkostenverrechnung. Falls die Konstruktion von keiner allgemeinen KSt Leistungen empfängt, wäre das einfach; wenn doch - vielleicht von einer Wache, einer Kantine, einer QM-Abteilung - wäre das mindestens ein Stufenleiterverfahren. Leistet die Konstruktion beispielsweise auch wieder an das QM, so wäre das eine Simultanverrechnung.

Die Kostenhöhe ist für die Methide nicht ausschlaggebend; nur die Realverhältnisse sind es. Mit einer ordentlichen Sekundärverrechnung lassen sich präzise Ergebnisse auch bei hohen Sekundärgemeinkosten erzielen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also grundsätzlich möchte ich gern nach stufenleitersystem verteilen, dass es hierbei einige Defizite beim gegenseitigem Leistungsaustausch gibt ist mir bewusst. Denke aber dass dieser geringe Nachteil durch die Einfachheit des Verfahrens wett gemacht wird. Also es ist tatsächlich so das jede Anlage neu konstruiert wird. (es handelt sich hier um Spezial- und Sondermaschinenbau) Grundtypen sind zwar gleich und Konstruktion geht schnelle als wenn man sich was neues aus den Rippen schneiden muss, aber generell muss aufgrund der Menge optionaler Anbauten jede Anlage neu kostruiert werden.
Also könnte ich doch die Konstruktion als Hauptkostenstelle angeben. Die Konstruktion fertigt zu ungefähr 70% auftragsbezogen, das wären dann meine Einzelkosten die restlichen 30% würde ich zusammen mit den anderen Gemeinkosten (Wache, Instandhaltung, kalk. Abschr., Porto...) als Zuschlagssatz aufschlagen. Halt nach dem gleichen Prinzip wie bei den Fertigungsgemeinkosten zu Fertigungseinzelkosten. Habe nur leider noch in keinem Lehrbuch gelesen, dass es sowas gibt, bin mir daher unsicher. Nicht das es totale Grütze ist...

Ach so, da aber die Kostenstelle Konstruktion in meiner bisherigen Lösung ihre Leistungen an die Produktion weitergibt (Sekundärkostenverrechnung) steigt der FGKZS der Produktion stark an und daher würde ich es lieber trennen.

VG Marco
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Also könnte ich doch die Konstruktion als Hauptkostenstelle angeben.


Wenn wirklich jede Anlage neu konstruiert und dann auch nur ein einziges Mal gebaut wird, dann hast Du Recht.

Zitat
Die Konstruktion fertigt zu ungefähr 70% auftragsbezogen, das wären dann meine Einzelkosten die restlichen 30% würde ich zusammen mit den anderen Gemeinkosten (Wache, Instandhaltung, kalk. Abschr., Porto...) als Zuschlagssatz aufschlagen


Das setzt voraus, daß Du alle Primärgemeinkosten der Konstruktion in auftragsbezogene und nicht-auftragsbezogene Kosten teilen kannst - oder die Konstruktion in zwei Unterabteilungen zehrlegen kannst.

Zitat
Habe nur leider noch in keinem Lehrbuch gelesen, dass es sowas gibt, bin mir daher unsicher.


Das gehört ja gerade zu den Blumen auf der grünen Wiese der Kostenrechnung, daß nur das Grundschema der Zuschlagsrechnung sozusagen Standardlehrstoff ist und solche Umsetzungen immer individuell sein müssen! :-)

Zitat
Ach so, da aber die Kostenstelle Konstruktion in meiner bisherigen Lösung ihre Leistungen an die Produktion weitergibt (Sekundärkostenverrechnung) steigt der FGKZS der Produktion stark an und daher würde ich es lieber trennen.


Ein hoher Kostenanstieg ist kein Grund für eine Trennung, sondern möglicherweise ein wahrheitsgemäßer Ausweis des Ressourcenverbrauches!
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ok, vielen Dank


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