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Materialkosten in Forschungsprojekten aktivierungspflichtig?

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Registriert: May 2005
Beiträge: 2
Hallo,

wenn man im Rahmen eines Forschungsprojektes Material anschafft (elektronische Baugruppen, Leiterplatten) - sind diese dann aktivierungspflichtig, wenn diese vorerst ausschließlich für dieses Projekt angeschafft werden und man zum Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht weiß, ob man sie nach dem Projekt weiter verwenden kann oder kann man diese "einfach" über die GuV als Forschungs- und Entwicklungskosten wegbuchen?

Ich denke, hier gibt es sicherlich von Fall zu Fall unterschiedliche Aussagagen, aber hat hier in einem solchen Fall schon mal jemand negative Erfahrung mit dem Finanzamt oder den Wirtschaftsprüfern gemacht?


Danke,
Christian
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Christian,

hier interscheiden sich HGB und die IFRS erheblich. Bevor ich antworte solltest Du mir schreiben, nach welchem Regelwerk bilanziert wird. Ganz allgemein gesagt: das HGB geht eher von einem Aktivierungsverbot aus, da in vielen Fällen kein identifizierbarer Vermögensgegenstand entsteht. Zudem sind selbsterstellte immategrielle VG nach §248 Abs. 2 HGB nicht aktivierungsfähig. IAS 38 hingegen enthält zwar für Forschungsaufwendungen ebenfalsl ein Aktivierungsverbot, nicht so aber für Entwicklungsaufwendungen, die auch als imm. VG aktivierungsfähig sein können.
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Registriert: May 2005
Beiträge: 2
Hallo Harry,

Danke für die erste schnelle Antwort.
Momentan ist der Jahresabschluss nach HGB.
Daß diese FE Leistungen an sich nicht aktiviert werden ist mir klar, nur bei dem Material bin ich mir nicht sicher, welches im Rahmen eines solchen Projektes verwendet wird. Kleinere Wertgrößen machen sicherlich kein Problem, aber wenn man im Rahmen eines Forschungsthemas eine elektronische Baugruppe mit einem Wert von 100.000 Euro benötigt wird, die zumindest theoretisch später mal in ein Produkt eingehen könnte, könnte ja das Finanzamt etwas dagegen haben wenn diese dann sofort in den Aufwand gebucht wird und der Meinung sein, dass diese in das Umlaufvermögen muss (RHB oder UE) oder gilt hier das Vorsichtsprinzip?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

im Rahmen des HGB ist das etwas problematisch. Grundsätzlich würde ich empfehlen, alle unter die Verbauchsfiktion fallenden Gegenstände (R 40 Abs. 2 EStR) als Aufwand und den Rest je nach Wert als gWG oder Anlagegut zu behandeln. Auch die Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen würde ich wie bei anderen Gütern behandeln, d.h., die elektronische Baugruppe kann selbst ein Anlagegut sein oder Teil der HK eines anderen Anlagegutes, wenn sie nämlich irgendwo eingebaut wird. Fall ein so teures Teil ständig in andere Geräte nur vorübergehend eingebaut wird, so entspräche das mE nach einer selbständigen Nutzbarkeit, die auch eine selbständige Bilanzierungsfähigkeit begründet. Hauptunterschied zu den IFRS ist aber, daß selbsterstellte immaterielle VG nicht bilanzierungsfähig sind, aber das scheint ja gar nicht Dein Prob zu sein,


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