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Übernahme gebrauchter Anlagen -> Aktivierung & Afa ?

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Registriert: Apr 2005
Beiträge: 21
Wie ist beim Kauf einer Firma buchhalterisch vorzugehen, d.h. wie müssen nach der Übernahme deren Anlagen aktiviert werden ?

Die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellkosten werden wohl vorliegen, aber ist nicht nach der Übernahme vom Sachzeitwert abzuschreiben ? Wie ermittle ich den Sachzeitwert der einzelnen Güter (der Kaufpreis enthält auch eine strategische Komponente).
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Tomasso,

Ihr habt ein Unternehmen - womöglich auch eine Firma - gekauft und mehr bezahlt, als für die materiellen Wirtschaftsgüter anzusetzen wäre. Dieser Fall ist in § 255 Abs. 4 HGB beschrieben und dort ist auch dargelegt, wie mit einem solchen Firmenwert bilanziell zu verfahren ist (zur Gliederung der Bilanz § 266 HGB).

Du kommst also nicht umhin, die erworbenen Wirtschaftsgüter zu bewerten, um die o.g. Differenz zur geleisteten Zahlung festzustellen. Es kann sich hierbei nur um einen Wert handeln, den man auch als dem Zustand der Sache entsprechenden Zeit- oder Marktwert ansehen würde.
Außerdem mußt Du für diese gebrauchten Wirtschaftsgüter eine Euren betrieblichen Belangen entsprechende Restnutzungsdauer ermitteln, um eine Grundlage für die Abschreibungen zu haben. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Restnutzungsdauer nichts mit den Festlegungen in den amtlichen AfA-Tabellen zu tun haben kann.

Grüße,
Peter


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