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Gesamtkosten und Umsatzkostenverfahren, bitte um Hilfe..

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Mitglied
Registriert: Oct 2004
Beiträge: 3
Hallo,

ich versuche eine Aufgabe zu lösen und komme nicht auf die gleichen Ergebnisse. Laut den Schulungsunterlagen muss das gleiche Ergebnis beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren herauskommen....

Nach meiner Rechnung ist das nicht der Fall....

Kann jemand mal ein Auge darauf werfen??

Produktionsmenge 7800 stck
Absatz 6550 stck
Netto VK 50 €
Material- und Lohneinzelkosten 187200 €
Material- und Fertigungsgemeinkosten 140400 €
Verw.- und Vertriebsgemeinkosten 32750 €

Gesamtkostenverfahren
Umsatzerlöse 7800x50 = 390000 € - Selbstkosten = 29650 €

Wenn ich jetzt das Betriebsergebnis nach dem Umsatzkostenverfahren berechne...

EK 187200+ GK 140400=HK - Bestandsveränderung 52500= HK des Umsatzes= 275100+Verw+Vertr.- Kosten 32750 = Selbstkosten 307850 €
Betriebsergebnis demnach 327500- 307850 = 19650 €

Vielen Dank -)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich glaube, es ist ganz einfach. Orientiere Dich ausschließlich (!) an §275 Abs. 2 und 3 HGB. Zunächst hast Du folgende Daten:

Produktionsmenge: 7.800,00 St.
Absatz: 6.550,00 St.
= Bestandsmehrung 1.250 St.
Netto VK: 50,00 €/St
Material- und Lohneinzelkosten: 187.200,00 €
Material- und Fertigungsgemeinkosten: 140.400,00 €
Verw.- und Vertriebsgemeinkosten: 32.750,00 €

Zunächst müssen wir berechnen, was die HK eines Stückes sind. Offenbar sollen VwGK, für die es ein Wahlrecht gibt (§255 Abs. 2 Satz 4 HGB), nicht eingerechnet werden. Es gilt also:

HK = 327.600,00 € = 42,00 €/St

So, und nun vergleichn wir das mal mit dem GKV aus §275 Abs. 2 HGB, und da zeigt sich:

Umsatzerlöse: 327.500,00 €
Bestandsmehrung: 52.500,00 €
– Material- und Lohneinzelkosten: 187.200,00 €
– Material- und Fertigungsgemeinkosten: 140.400,00 €
– Verw.- und Vertriebsgemeinkosten: 32.750,00 €
= Ergebnis: 19.650,00 €

Unter den o.g. Prämissen ist aber auch das UKV nach §275 Abs. 3 HGB kein Problem mehr:

Umsatzerlöse: 327.500,00 €
– HKU: 275.100,00 €
= Bruttoergebnis vom Umsatz: 52.400,00 €
– VwGK: 32.750,00 €
= Ergebnis: 19.650,00 €

Alles klar? Wenn nicht, bitte auf die Antworttaste drücken und weiterfragen! ;-)
Mitglied
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 33
Ort: Düren
Hallo,
ich würde disen alten Thread gerne nochmal kurz aufleben lassen.

Zitat
Offenbar sollen VwGK, für die es ein Wahlrecht gibt (§255 Abs. 2 Satz 4 HGB), nicht eingerechnet werden.


Da es aber ja ein Wahlrecht gibt, muß es ja auch die Möglichkeit geben, dass ganze incl. Verwaltungskosten zu berechnen. Probieren wir es aus:

Herstellungskosten pro Stück:
EK: 187.200
GK: 140.400
VK: 32.750
= 360.350 / 7.800 = 46,19871795

Gesamtkostenverfahren:
Umsatz 6550 x 50 = 327.500
Bestand 1250 x 46,19871795 = 57.748,40
EK: abzgl. 187.200
GK: abzgl. 140.400
VK: abzgl: 32.750
= 24.898,40 Euro

Umsatzkostenverfahren:
Umsatz: 6550 x 50 = 327.500
HK: abzgl. 6550 x 46,19871795 = 302.601,60
= 24.898,40 Euro

Scheint zu klappen, ABER:
In der Praxis wird sich wohl keiner die Arbeit antun, und diese Rechnungen mit 8 Nachkommastellen durchzuführen. Schließlich gibt es ja auch sowas wie kaufmännisches Runden. Dann aber kommen wir zu einem Problem:

Herstellungskosten pro Stück
46,19871795 sind gerundet 46,20

Gesamtkostenverfahren:
Umsatz 6550 x 50 = 327.500
Bestand 1250 x 46,20 = 57.750
EK: abzgl. 187.200
GK: abzgl. 140.400
VK: abzgl: 32.750
= 24.900,- Euro

Umsatzkostenverfahren:
Umsatz: 6550 x 50 = 327.500
HK: abzgl. 6550 x 46,20 = 302.610
= 24.890,- Euro

Und plötzlichen haben wir 10 Euro Differenz, obwohl wir eigentlich richtig gerechnet haben. Machen wir den Betrieb etwas größer, und lassen ihn anstatt 7.800 sogar 7.800.000 Produkte herstellen, so beträgt die Differenz bereits 10.000 Euro.
Kann mir nicht so ganz vorstellen, das es dem Finazamt egal ist, ob mein Betriebsergebnis 10.000 Euro mehr oder weniger beträgt.

Trotzdem ist beides zulässig?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

hierzu muß ich zunächst mehrere Sachen anmerken: Erstmal: UKV und GKV sind Verfahren der GuV-Rechnung. Was Du rechnest, scheint aber zunächst eine Herstellkostenrechnung zu sein (Einbezug der VwGK) - ich kann nämlich §275 HGB nicht mit Deinen Daten zur Deckung bringen. Wir reden also offenbar von zwei völlig verschiedenen Dingen.

WIllst Du es mit §275 HGB machen, wäre das grundlegende (maximal vereinfachte) Schema:

GKV:

Umsatzerlöse
+/– Bestandsänderungen
– Aufwendungen
= Ergebnis GKV

UKV:
Umsatzerlöse
– HKU
= Bruttoergebnis vom Umsatz
– sonstige Aufwendungen
= Ergebnis UKV

Hier gilt natürlich stets, daß Ergebnis GKV = Ergebnis UKV. Auch wenn ich Deine Rechnung nicht nachgerechnet habe, scheinst Du das im oberen Teil Deines vorigen Postings ganz richtig zu machen.

Was Deinen Rundungsfehler angeht: da sind offenbar 0,128205 Cent Abweichung pro Exemplar. Übverschlägig ergibt das bei 7.800 Stück eine Abweichung von 9,9999 Euro oder genau Deinen 10 Euro - das ist also offenbar ganz richtig so. Die Frage ist aber insofern theoretisch als man sowas kaum "zu Fuß" sondern stets per Computer rechnet, wo alle Zahlen mit 16 oder mehr Nachkommastellen intern verarbeitet und nur gerundet ausgewiesen werden. Dein Rundungsproblem würde sich also in der Realität erst stellen, wenn das mit der Teuroflation noch ein wenig heftiger geworden ist ;-)


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