Hallo hallo,
ungeliebtes Thema Umsatzsteuer:
Bei einer Einfuhr aus einem Drittland nach Deutschland, verzollt und versteuert, wird der Ort der Lieferung nach Deutschland verlegt. Das heißt, der (ausländische) Lieferer stellt mir eine Rechnung mit USt. und ich kann Vorsteuer ziehen. Und der Lieferer muss die USt. in Deutschland abführen - richtig? Und der stellt doch die deutsche USt. in Rechnung - oder?
Jetzt tätige ich aber eine Ausfuhr, verzollt und versteuert, da bleibt plötzlich der Ort der Lieferung in Deutschland???? (Ist zwar steuerbefreit, aber das sei mal dahingestellt) Da muss ich dann in Deutschland die USt. zahlen???
Bitte um Hilfe!!
Forum
Einfuhr... Ausfuhr...
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#1 12.04.2005 11:55 Uhr
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#2 14.04.2005 10:06 Uhr
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Es hat sich erledigt - Danke ;-)
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