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Unter Sparzwang - Weiterbildung mit Hartz IV

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Unter Sparzwang

Weiterbildung schafft Arbeit - gefördert aber wird seit Hartz IV in der Regel nur noch, was schnelle Erfolge verspricht und möglichst wenig Geld kostet


VON YVONNE GLOBERT

Weiterbildung gilt als wertvolles Mittel im Kampf gegen Arbeitslosigkeit - auch für die Bundesagentur für Arbeit. Und doch stehen die Kurse im Zuge von Hartz IV stärker als je auf dem Prüfstand. Fachleute sehen bereits eine "riesige Förderlücke".

Dabei spricht vieles für Qualifizierung. In ein paar Jahren werden Fachkräfte Mangelware sein. Man müsste sie nur ausbilden, dann ließe sich der Mangel beheben. Wer etwa eine Berufsausbildung hat, wird im Vergleich zu Menschen ohne Abschluss seltener arbeitslos. Und wer als Erwerbsloser eine mehrjährige Umschulung in Kauf nimmt, vergrößert nicht nur seine Chance, eine Stelle zu finden, sondern diese auch auf lange Sicht zu behalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das ist nicht irgendein Institut: Es untersteht der Bundesagentur für Arbeit.

Doch seit Hartz IV zu Jahresbeginn in Kraft trat, haben sich die Kriterien geändert. Was zählt, ist nicht mehr die nachhaltige Integration in die Erwerbstätigkeit. Menschen sollen vor allem schnell aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden und der finanzielle Aufwand dafür so gering wie möglich bleiben.

Dabei klingen die wesentlichen Änderungen, die mit Hartz IV in der beruflichen Weiterbildung einhergehen, für Arbeitsmarktexperten zunächst sinnvoll. So hat sich vor allem der Personenkreis, der an öffentlich finanzierten Qualifizierungen prinzipiell teilnehmen kann, um die Gruppe der ehemaligen Sozialhilfeempfänger erweitert. Die Priorität gilt jugendlichen Erwerbslosen zwischen 15 und 25 Jahren, die nun einen Rechtsanspruch auf Vermittlung in eine Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung haben. Probleme entzünden sich dagegen an den Finanzierungsmodellen, die sich aus der Trennung von ALG-I- und ALG-II-Empfängern ergeben: Wechselt ein ehemaliger Arbeitslosengeld-Bezieher nach einem Jahr in die Gruppe der ALG-II-Empfänger, muss die Arbeitsagentur einen so genannten Aussteuerungsbetrag von 10000 Euro an den Bundeshaushalt abführen. Für 2005 ist der Gesamtbetrag bereits mit 6,7 Milliarden Euro veranschlagt. Kosten für Weiterbildungen übernimmt die Arbeitsagentur deshalb nur, wenn eine anschließende Beschäftigung noch vor einem Wechsel in die ALG-II-Gruppe als wahrscheinlich gilt.

Arbeitsvermittler unter Druck

Völlige Sicherheit aber bietet auch eine gute Prognose nicht. Deshalb riskiert ein Arbeitsvermittler momentan kaum, neben dem einkalkulierten "Strafbetrag" für einen unvermittelten Kandidaten zusätzlich Qualifizierungskosten zu zahlen, die dann beide zu Lasten anderer ALG-I-Bezieher gehen. "Jeder Arbeitsvermittler steht heute enorm unter finanziellem Druck", sagt Ursula Herdt, Leiterin des Vorstandsbereichs Berufliche Bildung und Weiterbildung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die auch Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur ist. "Dort spielen inzwischen nur noch rein ökonomische Überlegungen eine Rolle. Gesucht wird die Maßnahme, mit der sich am billigsten der schnellste Eingliederungserfolg erzielen lässt." Gefördert werden - wenn überhaupt - nur noch kurze Weiterbildungen.

Das gilt auch für die Gruppe der ALG-II-Empfänger. Geld für Qualifizierungen stammt hier aus dem so genannten Eingliederungstitel II, der sich zu einem großen Teil aus den "Aussteuerungsbeträgen" speist. Zwar haben ehemalige Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger eine größere Chance auf berufliche Förderung. Sie müssen aber die finanziellen Mittel nun mit jenen teilen, die von ALG-I- zu ALG-II-Beziehern geworden sind. Zudem fallen verstärkt die als besonders förderungswürdig geltenden Jugendlichen in diesen Rechnungskreis. Ältere und gering Qualifizierte mit schlechten Erwerbsprognosen haben im Konkurrenzkampf um eine Weiterbildung kaum eine Aussicht. Und ohne Qualifizierung keine Chance auf einen Job.

"In der Weiterbildung ist eine riesige Förderlücke entstanden. Wer heute einen Berufsabschluss machen will, kann das nicht mehr. Es sei denn, er zahlt privat", so Rolf Dobischat, Experte für berufliche Aus- und Weiterbildung an der Universität Duisburg. So sank die Zahl der Teilnehmer öffentlicher Förderungen beruflicher Weiterbildung zwischen Dezember 2003 und Dezember 2004 von rund 235000 Teilnehmern auf rund 149000. Das entspricht einem Rückgang von knapp 40 Prozent. Für weitere Förderung wäre dabei durchaus Geld im Topf gewesen. Denn die Bundesagentur verbrauchte 2004 nur 4,2 Milliarden Euro für berufliche Qualifizierungen. 5,2 Milliarden Euro hätten zur Verfügung gestanden.

Mangelhafte Beratung

So aber schafft das selbst auferlegte Knausern weitere Arbeitslose. Gewerkschaften schätzen, dass mindestens 25 000 Mitarbeiter der Weiterbildungsbranche jüngst ihren Arbeitsplatz verloren haben. Weil Arbeitsvermittler kaum noch Bildungsgutscheine vergeben, bricht die Branche weiter ein.

Wer dennoch einen Schein ergattert, steht bei der Suche nach Bildungsträger und Maßnahme vor einem neuen Problem. "Gerade Arbeitslose haben den größten Beratungsbedarf", so Rolf Dobischat. "Die eigenverantwortliche Suche nach dem richtigen Träger wird an der falschen Gruppe getestet." Interessant dabei: Ausgerechnet die Arbeitsagenturen selbst schnitten als größter Bildungsberater im Vergleich der Stiftung Warentest am schlechtesten ab. Kommunale Beratungsstellen informierten weit besser. Doch auch bei ihnen ist das Geld knapp. Viele müssen schließen.

Einbruch der Weiterbildungsbranche

Auf dem Weiterbildungsmarkt herrscht Wildwuchs. Deshalb fällt es schwer, eine genaue Zahl von Bildungsträgern zu nennen. Noch schwerer lässt sich beziffern, wie viele Mitarbeiter im Zuge des massiven Teilnahmerückgangs bei den beruflichen Qualifizierungen in den vergangenen zwei Jahren ihren Job verloren haben.

Der Bildungsverband kommt nach groben Schätzungen auf 20000 bis 25000 fest angestellte Lehrkräfte. Hinzukommen noch zahlreiche freie Dozenten. Wer nicht gehen muss, kämpft häufig gegen Gehaltskürzungen und Niedrighonorare. Sätze für Kursleiter sind nicht verbindlich geregelt und liegen nach Auskunft von "Aktion Butterbrot", der Interessenvertretung freiberuflicher Lehrer in der Erwachsenenbildung, gerade mal zwischen 15 und 23 Euro. Fatal dabei: Wer nicht nach Tarif und damit in der Regel schlechter bezahlt wird, hat noch die besten Chancen, seinen Job zu behalten. Denn tarifgebundene Anbieter sind vielen Arbeitsagenturen inzwischen zu teuer. Der Einbruch der Weiterbildungsbranche ist gerade für jene tragisch, die ihrer Klientel Qualität bieten. Dies ist nicht immer selbstverständlich.

Vor Jahren schon kritisierte der Bundesrechnungshof die mangelhafte Prüfung von Inhalten und Unterrichtsmethoden. In Folge dessen besaßen auch Träger mit zweifelhaften Angeboten Kontingente bei den Arbeitsämtern, die Erwerbslose unbeirrt an sie weitervermittelten. Nicht wenige Kandidaten hangelten sich so von Maßnahme zu Maßnahme und vergeudeten wertvolle Zeit. Am Ende waren sie wieder arbeitslos. Um dies zu verhindern, soll die Zulassung von Trägern und Angeboten künftig unabhängigen Zertifizierungs- stellen übertragen werden. Möglicherweise, so hoffen Experten, entfalten sich durch Kontrolle und Wettbewerb nun vielversprechendere Qualifizierungsangebote.

Mehr als Qualität aber zählt die schnelle Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Einen Bildungs- gutschein und damit die Garantie für eine Kostenübernahme gibt es vom Arbeitsberater nur für berufliche Qualifizierungen und Umschulungen, mit deren Hilfe ein Teilnehmer mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit eine Beschäftigung findet. Gerade in benachteiligten Regionen - etwa in Ostdeutschland - lässt sich dieser Anspruch schwer erfüllen. Angebote scheitern an der Quote, oder es finden sich für einen Kurs zu wenig Teilnehmer. Deshalb konzentrieren sich Bildungsstätten heute vor allem auf kurze und damit günstigere Trainingsmaßnahmen oder vermitteln verstärkt Ein-Euro-Jobs. Die führen die Betroffenen in der Regel zwar nicht dauerhaft auf den ersten Arbeitsmarkt, entlasten aber - immerhin - die Arbeitslosenstatistik.

Quelle: http://www.f-r.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=653399
Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 1
Hallo,

ich habe dazu mal eine Frage.
Ich habe am 15.6. eine kfm.Weiterbildung angefangen. Mit Bildngsgutschein von der Agentur für Arbeit. Jetzt mussten wir Hartz 4 beantragen weil wir z wenig Mietgeld bekommen.
wie sieht da die Rechtslage aus mit der Weiterbildung?
Meine Beraterin bei der Agentur meinte dass sie mich dann aus der Weiterbildung rausnehmen müsse weil wir jetzt komplett unter KoBa laufen.

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße

Kati Ludwig
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 73
Hallo Kati,

leider ist es richtig. Du musst als Hartz4 Empfängerin dem Arbeitsmarkt 100% zur Verfügung stehen, das gilt auch bei laufenden Weiterbildungen (die ja eh über die Agentur laufen).

Viel Glück

Michael


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