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offene Rücklagen / stille Reserven

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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
:? Kann mir vielleicht einer bei dieser Frage weiterhelfen??

Im Zuge der Bilanzierung und bewertung kommt es häufig zur Bildung so genannter stiller Rücklagen oder Reserven, die von den offenen Rücklagen zu unterscheiden sind.

a) Grenzen sie die offenen Rücklagen von den Stillen Reserven ab.
b) Verdeutlichen sie anhand von konkreten, inhaltlich unterschiedlichen Beispielen, wie stille Reserven auf der Aktivseite (zwei Beispiele) bzw. auf der Passivseite (zwei Beispiele) der Bilanz entstehen - unter Angabe der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften.
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Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
Als stille Rücklagen oder stille Reserven bezeichnet man den Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. Zur einer Aufdeckung stiller Reserven kommt es durch Entnahme, bei Betriebsaufgabe oder beim Verkauf des Betriebes. Als Beispiel würde ich die Unterbewertung von Vermögen bzw. die Überbewertung von Schulden anführen.

Offene Rücklagen hingegen sind in der Bilanz auszuweisen und sollen den Gewinn nicht mindern. Eine Ausnahme davon ist etwa die Ansparrücklagen auf bew. Anlagegüter (2 Jahre frei, danach 6% Besteuerung) oder eine Rücklage mit dem Zweck der Ersatzbeschaffung.

Gerne verweise ich auf meine 2. liebste Nachrichtenquelle nach Harrys Resources >>
http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/ja/Jahresabschluss-AG-Ruecklagen.pdf

Bin auch gerade am Lernen und beschäftige mich daher intensiv mit dem Thema.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Zitat
Als stille Rücklagen oder stille Reserven bezeichnet man den Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes.


Also, etwas einfacher gesagt, die Unterbewertung von Aktiva - z.B. durch Abschreibung oder durch Bilanzierungsverbote wie §248 Abs. 2 HGB. Bedenke aber, daß auch das Gegenteil richtig sein kann - die Bewertung über Markt- oder Zeitwert auf derr passivseite (Höchstwertbewertung, aufgrund von §252 Abs. 1 Nr. 4 HGB = Vorsichtsprinzip) z.B. bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Kurs nach dem Bilanzstichtag gefallen ist.
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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
Danke ersteinmal,

was offene Rücklagen und stille Reserven sind hab ich jetzt kapiert.
Zu B. fählt mir aber ehrlich gesagt immer noch keine Lösung bzw Beispiele ein.

Verdeutlichen Sie anhand von konkreten, inhaltlich unterschiedlichen Beispielen, wie stille Reserven auf der Aktivseite (zwei Bsp) bzw, auf der Passivseite (zwei Bsp.) der Bilanz entstehen - unter Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.

Kann mir nicht nochmal jemand weiterhelfen bitte??

DANKE
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
Stille Reserven auf der Aktivseite:

Wir haben vor Jahren ein Grundstück am Stadtrand gekauft, und es vielleicht als Lager oder Abstellplatz genutzt. Dem strengen Niederstwertprinzip gemäß haben wir es mit einem relativ niedrigen Wert aktiviert, und daran im Lauf der Zeit auch nichts geändert.
Nun wird das Gelände Bauland, und wir haben einen Interessenten, an den wir das Grundstück mit einem Aufschlag von 200% auf den aktivierten Wert verkaufen. Der "Gewinn" aus diesem Deal ist gleichbedeutend mit der Aufdeckung einer stillen Reserve, denn der vorher nicht in der Bilanz aufgetauchte "Mehrwert" wird nun zu barer Münze und landet in den Aktiva unserer Bilanz.

Das gleiche Beispiel lässt sich so auch mit anderen Werten durchexerzieren. (Wertpapiere, PKW, vielleicht einen Oldtimer als Geschäftsfahrzeug, vorsichtig bewertete Forderungen etc.).

Im Falle einer Verbindlichkeit (z. B.einer Hypothek), kommt das Höchstwertprinzip zum Tragen, d. h. wir haben mit einer größeren Ausgabe gerechnet, die Wahrheit ist aber nicht ganz so dramatisch. >> Umgekehrte Vorzeichen - gleiches Ergebnis. WIeder decken wir eine stille Reserve auf.
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
Ein Beispiel für die Passivseite wäre dann also,

Schätzungsreserven bilden sich auf der Passivseite der Bilanz durch zu hohe ansatz von Rückstellungen. Also wenn ich Rückstellungen für Prozesskosten in höhe von 1000€ bilde, die Prozesskosten sich später aber nur auf 800€ belaufen. Hier liegt also eine Überbewertung der Passiva vor.

Richtig?
WEiß jemand noch ein Beispiel für Passiva?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Du weist eine Fremdwährungsverbindlichkeit in US$ im deutschen Jahresabschluß in Euro aus, aber der Dollar fällt (und/oder der Euro steigt). also mußt Du weniger Euro für den vereinbarten Dollar-Betrag zahlen - einestille Reserve aufgrund des Höchstwertprinzipes auf der passivseite.
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
Dankeschön,

Ihr seit einfach spitze. :D :x Die Woche ist gerettet.

Gruss JOY
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
Oh :x sollte da aber nicht hin!!

:oops:


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