Forum

Kaufvertrag

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 11
Ort: niedersachsen
Hallo Leute,

Ich sitze über folgender Frage und komme einfach nicht weiter.

Brigitte W. hat vor zwei Jahren ihren Führerschein gemacht. Sie kauft sich ein Auto, das aber F (ihr Freund) auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260% (für Amfänger) sondern nur 120% (als Zweitwagen) bezahlen muss.
Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einen anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freunf F aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B.

Frage.
a) Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?
Die Antwort ist klar ein Kaufvertrag

b) Ist der Vertrag gültig?
Meines erachtens ja, der Fahrzeugbrief ist ja auf dem Namen von F

c) Welche Eigentümer-/ Besitzerverhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?

??

d) Kommt B wieder zu ihrem Auto?
??

e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen??

???

Ich hoffe einer von euch kann mir etwas weiter helfen.
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 30
Ort: Rheinländer im südbadischen Exil
Frage.
a) Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?
Die Antwort ist klar ein Kaufvertrag

b) Ist der Vertrag gültig?
Meines Erachtens nach ja, denn der Fahrzeugbrief ist ja auf dem Namen von F ausgestellt.

Es gibt einen gültigen Kaufvertrag, und D durfte guten Gewissens annehmen, daß derjenige, der im Besitz des Briefes war auch der Eigentümer des KFZ war, zumal es ja auch auf ihn zugelassen war.

c) Welche Eigentümer-/ Besitzerverhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?

Eigentum = Gebunden an den Besitz des KFZ Briefes
Besitz = Besessen wurde es von der Lebensgefährtin des Verkäufers

d) Kommt B wieder zu ihrem Auto?

Das müsste ein Jurist klären, aber aus dem Bauch heraus würde ich die Chancen als verschwindend gering ansehen, wenn die Eigentumsverhältnisse nicht privatvertraglich geregelt waren, was ja in Partnerschaften nur sehr selten passiert. (bevor nicht ´was passiert)

e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen??

Wenn Sie nachweisen kann, daß Sie den Kaufpreis aufgebracht hat... Ansonsten könnte der Verkäufer schlichtweg behaupten, seiner ehemaligen Lebensgefährtin die Kiste zur unentgeltlichen Nutzung überlassen zu haben.

Ich denke mal, daß selbst Juristen da verschiedene Auffassungen vertreten, wirklich sicher bin ich mir bei den letzten beiden Antworten nicht.


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0305 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.21 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8