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Betriebsgrundstück

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Registriert: Mar 2005
Beiträge: 3
Hallo zusammen!
Wie behandelt man die Veräußerung eines Betriebsgrundstückes (einer Personengesellschaft)? Das Gebäude ist im Verkaufsfall wertlos (Buchwert noch 500 000€).Kann ich eine Teilwertabschreibung für dieses Gebäude auf 0 vornehmen oder muss ich den Verkaufspreis auf Grundstück und Gebäude aufteilen?
Tschüss
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo,

das ist zweifellos eine gute Frage; man gewinnt beim Durchdenken den Eindruck, da sei ein Grundstück mit Betriebsgebäude für gerade etwas mehr als den Buchwert des Grundstückes weggegangen, und das Ganze solle nun als "gewinnträchtig" verkauft werden. Klar, wenn man den Verlust aus dem Abgang des Gebäudes in den Abschreibungen verbuddelt.
Ich wäre da aber vorsichtig: auch, wenn diesen Winkelzug mancher nicht gleich versteht, sollte ein Blick ins Anlageverzeichnis alle Unklarheiten mit einem Schlag beseitigen. Dann steht man mit dem schönen "Buchgewinn" dann doch irgendwie blöd da.

Ansonsten sehe ich keinen praktischen Nährwert in der Frage: per Saldo bleibt das Ergebnis gleich.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 3
Danke schon mal für die Antwort.
Das Grundstück kann für 2 Mio. € verkauft werden. Leider kann ich der Antwort nicht ganz folgen. Kann bzw. soll ich eine Teilwertabschreibung vornehmen oder ist der Kaufpreis aufzuteilen? Sorry, vergaß zu erwähnen, dass anschließend noch eine Reinvestitionsrücklage für ein neues Betriebsgrundstück gebildet werden soll.

gruß
m.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo,

der § 6b EStG und dann der § 42 AO ... das war mein Gedankengang, als ich Deine Eingangsfrage las.
Bei einem normalen Abgang ist es fast Geschmackssache, wie Du das Anlagegut ausbuchst - nicht aber, wenn Du Vergünstigungen in Anspruch nehmen willst und für eine konkrete Herangehensweise keine handfesten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Gründe hast.
Die Frage ist andersherum noch interessanter, wenn man nach dem Kauf über die Bemessungsgrundlage für die AfA nachdenkt. Da wirst Du auch mit einer Aufteilung des Kaufpreises Gebäude 100% und Grundstück 0% nicht weit kommen.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 3
Ich will und muss die Reinvestitionsrücklage bilden. Das alte Gebäude wird wegen der schlechte Lage (direkt in der Stadt und daher ist keine Erweiterung des alten möglich) verkauft. Ein neues Grundstück wird gekauft und darauf wird ein neues Gebäude errichtet. Ich habe dann allerdings das Problem mit der Rücklage, da ich nur von Grundstück auf Grundstück übertragen kann. Deshalb auch meine Frage zur Aufteilung des Verkaufspreis und ob ich das Gebäude gänzlich abschreiben muss.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hm, und jetzt?

Du solltest vielleicht die angegebenen Gesetzestexte noch einmal lesen, wenn Dir das und meine Hinweise nicht helfen, dann

http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263

Ein schönes Osterfest,
Peter


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