Hallo zusammen,
seit einiger Zeit ist ja die Rechnungslegung neu geregelt worden, unter anderem auch das Rechnungen fortlaufend gekennzeichnet werden müssen. Nun ist folgender Sachverhalt. Es werden z.B. Waren verschickt, die über ein Warenwirtschaftprogramm versendet werden (es geht hier nicht um Riesenmengen). Zum anderen werden Rechnungen für Dienstleistungen geschrieben. Die wurden vom Nummernkreis her unterschiedlich behandelt. Dadurch kommt es natürlich zu überschneidungen der Rechnungsnummer.
Ist es nach den neuen Grundlagen möglich das die zwei Bereiche durch einen Buchstaben unterschiedfen werden oder müssen alle Rechnungen fortlaufend geschrieben werden?
Gruß Mario
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Rechnungslegung
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#1 07.03.2005 23:41 Uhr
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#2 08.03.2005 09:09 Uhr
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Moin Mario,
In §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG heißt es ausdrücklich "eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird". Die Rechnungsnummer - kann also Buchstaben enthalten und - muß einmalig sein. Mehrere Nummernzyklen sind aber zulässig, wenn Du sie z.B. durch unterschiedliche vorangestellte Buchstaben o.ä. abgrenzst. Dein Problem sollte also leicht zu lösen sein. |
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