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PC

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Beiträge: 1
Hallo,
habe folgende Frage in einem Forum gelesen zu der ich mir so meine Gedanken gemacht habe und wo ich jetzt wissen möchte wie es richtig ist:

"Ich habe da mal eine kleine Frage.

Die PC Zubehör wie z.B. Kabel (7€), Lüfter (21€), Speichermodul (37€). Wo bucht ihr solche Kosten hin, die von geringem Wert sind. Kann ich diese mit auf das Konto 4980 Betriebsaufwendungen SKR 03 buchen oder muß ich diese mit zu den PC dazu aktivieren?

Danke"
Danke im Vorraus
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Hi,

dies sind keine Kosten (im Sinne des internen Rechnngswesens), auch keine Aufwendungen (im Sinne der Buchführung), sondern i.d.R. aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten im Sinne des §255 HGB. Sie sind also i.d.R. wertmehrend auf dem Anlagekonto der Maschine zu erfassen, in die sie eingebaut werden, weil sie selbständig keinen Nutzen haben.

Anders kann es alledings sein, wenn solche Teile defekte Komponenten ersetzen, also nur einen Zustand erhalten oder wiederherstellen, der schon einmal bestand (anstatt eine anlage zu erweitern). Dann wären das Instandhaltungsaufwendungen und damit auch im steuerrechtlichen Sinne Betriebsausgaben.

Werden solche Teile aktiviert, so werden sie erst durch die Abschreibung steuerlich wirksam, die ggfs. ja um den Wert solcher Erweiterungseinbauten erhöht werden müßte.
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Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
Hi,
...
Anders kann es alledings sein, wenn solche Teile defekte Komponenten ersetzen, also nur einen Zustand erhalten oder wiederherstellen, der schon einmal bestand (anstatt eine Anlage zu erweitern). Dann wären das Instandhaltungsaufwendungen und damit auch im steuerrechtlichen Sinne Betriebsausgaben.

Werden solche Teile aktiviert, so werden sie erst durch die Abschreibung steuerlich wirksam, die ggfs. ja um den Wert solcher Erweiterungseinbauten erhöht werden müßte.


Hallo,

auch im Rechnungswesen muß der Arbeitsaufwand dem zu erwartenden Nutzen in irgendeiner Form entsprechen. Es wäre m.E. völlig daneben, wenn der Verwaltungsaufwand den Wert der eingebauten Teile übersteigt. Zumal Euch der Systemadministrator achtkantig aus seinem Büro rausschmeißt, wenn Ihr von ihm wissen wollt, was für Kleinteile er im vergangenen Jahr in welchen der zweihundert zu wartenden PC´s eingebaut hat, damit Ihr diese korrekt zuaktivieren könnt ...

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Mitarbeiter ein Stück Seife für achtzig Cent auf Rechnung eingekauft hat - mit dieser Rechnung waren dann insgesamt fünf Leute in der Einkaufsabteilung und der Buchhaltung beschäftigt. Die Leiterin des Rechnungswesens hat sich hernach persönlich für die Verabschiedung dieses Kollegen eingesetzt - wie Ihr Euch denken könnt - erfolgreich. Bleibt also lieber auf dem Teppich.

Grüße,
Peter
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?Bedeutet es, dass nachträglich angeschaffte PC-Komponenten grundsätzlich sofort als Aufwand verbucht werden?

?Wie sieht es aus, wenn der PC bereits abgeschrieben ist?
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Moin,

Zitat
?Bedeutet es, dass nachträglich angeschaffte PC-Komponenten grundsätzlich sofort als Aufwand verbucht werden?


Ja, wenn diese Teile einen Zustand wieder herstellen, der schon einmal bestanden hat (es sich also um Reparaturen handelt) oder wenn (Peter, bitte korrigier mich, wenn ich hier falsch liege) ihr Nettowert unter 60 EUR liegt (R40 Abs. 2 EStR).

Zitat
?Wie sieht es aus, wenn der PC bereits abgeschrieben ist?


Theoretisch könnte hierdurch eine neue Abschreibung entstehen, aber der Einbau solch wertvoller Teile in so alte Kisten dürfte eine seltene Ausnahme sein. In der Regel werden also auch das Aufwendungen im obigen Sinne sein.
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Registriert: Jan 2005
Beiträge: 7
"HZingel" schrieb
Theoretisch könnte hierdurch eine neue Abschreibung entstehen, aber der Einbau solch wertvoller Teile in so alte Kisten dürfte eine seltene Ausnahme sein. In der Regel werden also auch das Aufwendungen im obigen Sinne sein.


?Wie hoch müßte mann dann - theoretisch - die neue Nutzungsdauer ansetzten?

P.S.
Danke für schnelle Antwort :D
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Hi,

es käme immer auf den jeweiligen gegenstand an. Nach der steuerlichen AfA-Tabelle, falls Du die steuerliche (und nicht die kalkulatorische) Abschreibung meinst, sind PCs, Workstations und dergleichen Gerät mit 3 Jahren zu nutzen. Ich würde u.U. bei einem Einbau eine kürzere Zeit (2 Jahre) annehmen und dann mit dem Finanzamt argumentieren, wenn die das nicht anerkennen wollen. Ein Argument wäre, daß andere Teile ja nicht erneuert wurden und das erweiterte Gerät daher nicht mit einem Neugerät vergleichbar ist. Die Sache ist aber, um das ganz klar zu machen, eher theoretisch, denn die Arbeit, ein neues Mainboard oder sowas einzubauen, rechtfertigt fast einen neuen Rechner - bedenkt man auch die ansonsten möglicherweise veralteten Komponenten (Festplatten, Grafikkarten usw).
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Beiträge: 610
Ort: Hessen
"infobroker" schrieb
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PC Zubehör wie z.B. Kabel (7€), Lüfter (21€), Speichermodul (37€). Wo bucht ihr solche Kosten hin, die von geringem Wert sind ?
...


Hallo,

die genannten Bauteile sind unter Reparaturaufwand zu buchen. Über ein Kabel für 7 Euro diskutieren wir nicht, Lüfter sind Verschleißteile. Meistens fängt das Lager des Prozessorlüfters an, jämmerliche Geräusche zu verursachen, es können aber auch andere Lüfter kaputtgehen. Die Alternative zu dieser Reparatur ist dann der Austausch des Bauteiles, welches gekühlt werden sollte oder des ganzen PC´s, wenn dieses nicht mehr handelsüblich ist.

Zu beachten ist: § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 EStG - danach sind bspw. Peripheriegeräte für EDV-Anlagen keine selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, was bedeutet, daß eine EDV-Anlage insgesamt zu bewerten ist. Der erste Drucker, Scanner usw. ist also dem PC zuzuaktivieren, fällt so ein Gerät aus, so ist die Neuanschaffung (egal in welcher Höhe) Reparaturaufwand. Das ist in Zeiten, in denen Einzelrechner in Unternehmen Seltenheitswert haben, nicht gerade praxisgerecht, aber aktueller Rechtsstand, dem sich auch die Rechtssprechung angeschlossen hat.

Grüße,
Peter


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