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Gewinn und Verlustrechnung von einem Gartenbetrieb

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Registriert: Feb 2005
Beiträge: 1
Hi Team,

bitte Helft mir, ich bin eine verzweifelte Gärtnerin die von ihrer BWL Lehrerin ein Aufgabe bekommen hat, wo ich einfach nicht weiß, wie sie geht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :cry:

Es handelt sich um eine Gewinn und Verlustrechnung : :?:


1. Erlöse
Erlöse gartenbau 188394 €
Mieten 2812 €

2.sonstige betriebliche Erträge
Anlageverkauf 3272 €
Entnahmen 614 €

3. Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebstoffe und für bezogene Waren
- Saatgut 7693 €
- Jungpflanzen 7223 €
- Dünger, Erden, Torf 5031 €
- Unkraut/schadlingsbek. 691 €
- Töpfe 4148 €
- Handelsware 53280 €
- Vasen, Übertöpfe 1342 €
- Anschaffungsnebenkosten 49 €
- Heizmaterial 10758 €
- Strom, Wasser 1406 €

4. Personalaufwand(Einschließlich Lohnnebenkosten) 43283€

5. Abschreibungen
Afa Sachanlagen 22425 €

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Instandhaltung betrieblicher Räume 13345 €
Versicherungen 827 €
CMA Beitrag 99 €
KFZ Versicherungen 1486 €
LFD: KFZ Betriebskosten 1137 €
Werbekosten 673 €
KFZ Reparaturen 1805 €
Porto, Telephon, Bürobedarf 708 €
Buchführungskosten 798 €
Rechts- und Beratungskosten 1309 €
Zinsen 1227 €
Grundsteuer 52 €

6. Gewinn 14298 €

Hierzu die Fragen:

1. Gliedern sie die Aufwendungen des Betriebes in:

- Spezialaufwand
- Unterhaltungsaufwand
- Lohnaufwand
- allgemeiner Aufwand

2. Weisen sie folgende Größen aus:

- Unternehmensaufwand
- Betriebsaufwand
- Unternehemensertrag
- Betriebsertrag
- bereinigter Betriebsertrag
- steuerlicher Gewinn
- betreibswirtschaftlicher Gewinn

3. Berechnen sie für den Betrieb die Kennzahlen:

- Betriebseinkommen
- Roheinkommen
- Reinertrag
Führen sie aus, welche Posten von diesen Kennzahlen noch abgedeckt werden müssen!

4. Beurteilen sie den Gewinn und den Reinertrag.

5. Beschreiben sie, wie sie die Kennzahlen der Arbeitsproduktivität und der Flächenproduktivität ermitteln würden!

6. Berechnen sie die Lohnquote!

Hinweis: Aus dem Gewinn müssen der Betriebsleiter und die Ehefrau entlohnt werden. Die Ehefrau arbeitet nur zeitweise im Betrieb mit und wird mit 0,3 Voll-AK berücksichtigt. Für den Lohnansatz verwenden sie die Daten für das Jahr 2002!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

aso, ien bißchen viel auf einmal. Ich mache im Moment Lehrveranstaltungen und habe keine Zeit, das alles einzutippen, daher nur ein paar Ratschläge:

das Grundschema der GuV-Rechnung ist
Ertrag
– Aufwand
= Gewinn

Nimm also erst die Erträge und subtrahiere alles, was eine Aufwendung darstellt, und Du hast den Gewinn.

Zu Betriebseinkommen usw solltest Du nachforschen, was man von Dir will; hierfür gibt es nämlich verschiedene mögliche Definitionen. Es kann also keine allgemeine Lösung gegeben werden.

Deinen Hinweis verstehe ich nicht; was ist "Voll-AK"? Was ist ein Lohnansatz 2002? Wenn der Betriebsleiter und die Ehefrau entlohnt werdern sollen, dann steht das schon in den Personalaufwendungen; ebenso deren Zwangssozialversicherungen, was auch begründet nicht nur, weshalb man da eigentlich gar nix mehr rechnen sollte, als auch, weshalb das in der Wirklichkeit keiner so macht, außer der Betriebsleiter ist kurz vor der Rente und will seine Ansprüche aufrechterhalten. Wenn diese beiden Leute aber noch entlohnt werden sollen, dann haben sie kein Arbeits-, sondern ein Dienstverhältnis (was ich ohnehin empfehlen würde). Sie unterliuegen dann i.d.R. nicht der Zwangsversicherung und Du mußt den Betrag, der ihnen gezahlt werden soll, als Aufwand ausweisen. Wenn die beiden Gesellschafter sind und Geld entnehmen, wäre das gar nicht in der GuV enthalten.

Die Lohnquote ist Personalaufwand / Gesamtleistung. Gesamtleistung ist die Summe aller Wertverwertungen aus betrieblicher Tätigkeit; hier dürfte das nur der Erlös aus Gartenbau sein. Die Mieten sind ein Nebengeschäft und der Anlageverkauf ist ein außerordentlicher Ertrag.

Die Entnahmen, sehe ich gerade, haben nichts mit Erträgen zu tun. Sie stehen an der falschen Stelle, entweder durch Versehen oder zur Verwirrung. Sie gehören übrigens auch nicht in die GuV-Rechnung!

Ach ja, was ist ein CMA-Beitrag? Immerhin ist es vermutlich Aufwand, gehört also in die GuV.

Du solltest prüfen, ob der Gewinn stimmt (nachrechnen!). Ich habe den Verdacht, daß hier eine Falle drinsteckt, abernicht die Zeit, es nachzuprüfen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
Hi,
...
Deinen Hinweis verstehe ich nicht; was ist "Voll-AK"? Was ist ein Lohnansatz 2002? Wenn der Betriebsleiter und die Ehefrau entlohnt werdern sollen, dann steht das schon in den Personalaufwendungen; ebenso deren Zwangssozialversicherungen, das begründet auch nicht nur, weshalb man da eigentlich gar nix mehr rechnen sollte, als auch, weshalb das in der Wirklichkeit keiner so macht, außer der Betriebsleiter ist kurz vor der Rente und will seine Ansprüche aufrechterhalten. ...


Hallo Harry,

diese Definition "Voll-AK" scheint irgendwie dem Dunstkreis der Sozialversicherung entlehnt. Die Berufsgenossenschaft fordert beispielsweise bei ihrer jährlichen Meldung, den in Vollzeit tätigen Einzelunternehmer mit einer bestimmten Jahresarbeitsstundenzahl anzusetzen. In der Aufgabe hier will man vielleicht diese und 30 v.H. für die mitarbeitende Ehefrau als kalkulatorischen Unternehmerlohn angesetzt wissen, der natürlich bei der Ermittlung des Steuergewinnes außen vor zu bleiben hat.

Die Termini, die zur Gliederung des Aufwandes angegeben werden, gelten ohnehin nur in dieser Bildungseinrichtung - ich erinnere mich nicht, diese jemals gehört zu haben. Beispielsweise verwendet man üblicherweise anstelle "Lohnaufwand" den Begriff "Personalaufwendungen" und hat damit die Gehaltsempfänger und alle Nebenaufwendungen mit erfaßt ;-). Tja, und was sind hier Spezial-, Unterhaltungs- und allgemeiner Aufwand?

In derselben Weise geht es in Punkt 2 weiter: Ist mit "betriebswirtschaftlicher Gewinn" (kontrastierend zum steuerlichen) vielleicht der Handelsbilanzgewinn gemeint? Deutet die Abgrenzung "Unternehmensgewinn" und "Betriebsgewinn" möglicherweise darauf hin, daß Gärtnerei und Vermietung als eigenständige Betriebe betrachtet werden sollen?

"Harry" schrieb
Die Mieten sind ein Nebengeschäft und der Anlageverkauf ist ein außerordentlicher Ertrag.

Und wir haben auch noch Zinsen bezahlt.

"Harry" schrieb
Die Entnahmen, sehe ich gerade, haben nichts mit Erträgen zu tun. Sie stehen an der falschen Stelle, entweder durch Versehen oder zur Verwirrung. Sie gehören übrigens auch nicht in die GuV-Rechnung!


Langsam, langsam, es soll ein "steuerlicher Gewinn" ermittelt werden.
Dafür ist die Einordnung korrekt, sie werden üblicherweise als Leistung des Unternehmens an den Unternehmer als Privatperson betrachtet und sowohl der ESt, als auch der USt unterworfen. Mit der Angabe erspart man den Leuten den Blick in die amtlichen Eigenverbrauchstabellen ...

"Harry" schrieb
Ach ja, was ist ein CMA-Beitrag? Immerhin ist es vermutlich Aufwand, gehört also in die GuV.


CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH, Koblenzer Str. 148, 53177 Bonn
Telefon: 0228 - 847 0
Telefax: 0228 - 847 202
info@cma.de

(bei Google ganz oben)

Die Aufgabe hat´s in sich, ist von der Sache her berechtigt (es wird Zeit, daß die Unternehmer lernen, eine BWA zu lesen) sollte aber im Einzelnen anders gestellt werden. Riecht nach einer Kammer-Prüfungsaufgabe aus Vorjahren ...

Grüße,
Peter


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