Worin besteht bitte der Unterschied zwischen einer KGaA und einer AG & Co. KG??
Ich versteh das irgendwie nicht... Das ist doch quasi fast das gleiche oder nicht?
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Unterschied zwischen KGaA und AG & Co.KG
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#1 12.02.2005 15:02 Uhr
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Gast | |
#2 12.02.2005 18:09 Uhr
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Hi,
ist nicht ganz das Gleiche... "Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre)" (§278 Abs. 1 AktG). Es liegt also nur eine Gesellschaft vor, die in ihrer Binnenstruktur wie eine KG strukturiert ist aber auf Aktien beruht. Bei der AG & Co. KG hingegen ist die AG eine zunächst selbständige Gesellschaft, die als Vollhafter der KG auftritt; die Kommanditisten hingegen sind andere juristische oder natürliche Personen. Es liegen also mehrere Gesellschaften vor, die erst in ihrer Summe die KG bilden. |
#3 13.02.2005 21:44 Uhr
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Gast |
Vielen Danke für die schnelle Antwort!
Noch eine Sache dazu: Ist es dann richtig, dass bei der KGaA die Einkommenssteuer von 42% zu zahlen ist, weil es im Grunde eine KG ist. Ist es dann daher bei der AG & Co. KG dann eine Körperschaftssteuer von 25%, da eine AG und eine KG die Gesellschaftsform ist und man sich somit den niedrigeren Steuersatz aussuchen kann? Oder sind beide im Grunde den Personengesellschaften zuzuordnen? |
#4 13.02.2005 22:31 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Hi,
beides nicht ganz; zunächst ist die ESt nicht 42%, sondern das ist nur der Spitzensatz. Die KSt hingegen ist zwar 25%, wird aber noch durch die KapErtrSt "ergänzt", die viel höher sein kann (§43a Abs. 1 EStG). Weiterhin unterliegen alle Kapitalgesellschaften der KSt. §1 Abs. 1 Nr. 1 KStG zählt ausdrücklich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf. Alle Gesellschafter, die natürliche Personen sind, also auch Aktionäre oder GmbH-Gesellschafter, sind natürlich selber einkommensteuerpflichtig. Für den Ausgleich zwischen KSt und ESt gibt es das Halbeinkünfteverfahren. Zur Frage, ob dies eine Doppelbesteuerung ist, vgl. http://www.bwl-bote.de/20050210.htm. |
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