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Erziehungsfreibetrag

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Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Hallo,
Frau A und Herr B leben in einer Ehrähnliche Gemeinschaft und haben ein Kind C, geschätztes Alter ;-) 4. Beide haben auf der Lohnsteuerkarte 0,5 stehen. Nun geht es an die Steuererklärung. Herr B hat duch seine Arbeit im laufe des Jahres Steuern gezahlt (I), Frau A nicht (II) das zu geringer Verdienst. Das Kindergeld geht auf das Konto von Frau A.
Nun gibt Herr B die Daten der Lohnsteuerkarte in ein Programm zur Lohnsteuerabrechnung ein uns stellt fest das er etwas nachzahlen muss. Er geht weiter in der Eingabe und gibt das Kind an und das es von 01.01. bis 31.12. im gemeinsamen Haushalt lebt und es kommt eine Nachzahlung raus.
Mögliche Fragen:
Darf Herr B die Angaben so zum Kind machen das dadurch eine Erstattung des FA ensteht?
Muss Frau A angeben dass das Kindzu dem Zeitpunkt im gemeinsamen Haushalt lebte damit sie den Erziehungsfreibetrag bekommt?
Können beide diese Angaben machen?
Ich hoffe die Fragen sind etwas verständlich :-/
Gruß
Mitglied
Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Oh man... man sollte mal Pause machen. Hat sich geklärt. Ist doch selbstredend.
Gruß Mario


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