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Pflicht zur Wirtschaftsplanung ?

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Gast
Ich würde gerne wissen, ob GmbH dazu verpflichet sind, eine Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen (z.B. mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan) oder ob dies auf rein freiwilliger Basis erfolgt.
Mitglied
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Ort: Erfurt
Hi,

Es gibt mE nach weder einen irgendwo fixierten Begriff "Wirtschaftsplan" (so daß jeder darunter verstehen kann, was er will), noch eine gesetzliche oder sonst generell gültige Rechtsquelle darüber. Die Businessplanung ist jedoch in aller Regel vertraglich für Existenzgründer festgeschrieben (zumeist durch Vereinbarung mit den finanzierenden Banken); ähnliche Planungen werden oft auch im Zusammenhang mit Darlehen verlangt. Der Lagebericht ist ab 2005 auch auf die Risikoberichterstattung ausgedehnt, was indirekt eine Art "Wirtschaftsplanung" darstellt. Auch das Qualitätsmanagement, das formal freiwillig aber oft faktisch Zwang ist, kann als etwas Deinem "Wirtschaftsplan" Ähnliches aufgefaßt werden.


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