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Erbschaft

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Mitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 5
Hallo,
Wer beantwortet mir diese Frage bitte?
Der minderjährige A hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an B. Der Verkauf an B und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. B. veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten, - Wie haften A und B für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs)?
Danke einstweilen
annesra
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo annesra,

wer zum Teufel denkt sich solche Fragen aus?!
Ein "Unternehmen" ist keine Bratwurst. Es gibt bekanntermaßen unterschiedliche Rechtsformen, bei denen die Haftung für etwaige Verbindlichkeiten völlig anders geregelt ist. Daher kann die Frage so nicht zutreffend beantwortet werden.

Es mag schon sein, daß der Fragesteller nur auf einen Teilaspekt hinaus will, nämlich den, daß der Übergang vom Erblasser bis zu B nicht im Register eingetragen wurde. Das kann aber schon deshalb nur eine Vermutung sein, weil aus der Aufgabenstellung nicht hervorgeht, daß und aus welchen Gründen ein Registereintrag überhaupt erforderlich wäre.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin Peter,

Zitat
wer zum Teufel denkt sich solche Fragen aus?!


Ich vermute, daß es auch diesmal wieder die SGD war, wie auch schon unter http://www.forum.zingel.de/viewtopic.php?t=1007 ;-)
Mitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 5
Hallo,
richtig, es ist mal wieder eine sgd-Frage.
Aber nun weiß ich immer noch nicht, wie ich sie beantworten soll.
Ist es richtig:
A muss für die Verbindlichkeiten haften, da der Verkauf nicht im Handelsregister eingetragen wurde.
Vielen Dank für die Hilfe

annesra
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo annesra,

die Frage ist nicht deswegen so (nicht) zu beantworten, weil sie in Pfungstadt verzapft wurde. Es spielt hier eine Rolle, welche Rechtsform das Unternehmen hat, welche Verträge geschlossen wurden und ob der Gläubiger sich nicht entgegenhalten lassen muß, doch anderweitig von den Eigentumswechseln gewußt zu haben.

Dein Problem liegt aber woanders. Du willst vermutlich irgendwann bei der IHK zu Prüfung antreten. Ein Vorbereitungslehrgang auf eine Prüfung soll Dir die entsprechenden Bedingungen vermitteln - ideal wäre es, wenn man dabei auch etwas für die Praxis mitnehmen könnte ...

Der DIHT läßt die Prüfungsaufgaben in einer GmbH anfertigen, welche die Prüfungsbögen dann an die an dieses System angeschlossenen IHK´en verkauft. Dazu gibt es "amtliche Lösungsvorschläge", an denen sich die Korrektoren orientieren. Wer weiß, was so ein Korrektor für seine Arbeit bekommt, erhofft sich keine überwältigenden Anstrengungen dabei, nach inhaltlichen Übereinstimmungen in den Ausführungen des Prüflings mit diesen Lösungsvorschlägen zu fahnden. Deshalb ist es ganz wichtig, die Aufgabenstellung notfalls mehrmals zu lesen um zu eruieren, was der Prüfungslyriker damit eigentlich wollte.

Das gilt mithin auch für Aufgaben aus irgendwelchen Lehrbüchern: dreht sich das Kapitel um Handelsregistereinträge und deren Funktion, so ist es müßig, über ein kleines Einzelunternehmen nachzudenken. Dennoch ist der hier vermutlich erforderliche, aber in den Wirren des Todesfalles unterbliebene Registereintrag eben nicht das Ende der Fahnenstange.
Bei Prüfungsaufgaben stehen meistens Lösungshinweise, wie bspw. "alle erforderlichen Anträge gelten als gestellt" oder "der Vorsteuerabzug ist nicht zu beachten" - wer das nicht sieht, verrennt sich und vergeigt damit durch Zeitverlust die Prüfung.

Alles Gute,
Peter
Mitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 5
Hallo Peter,
danke für deine Antwort,

annesra


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