Hi,
mein Finanzamt hat mir im letzten Jahr (2004) mehrere Monate meine Umsatzsteuern geschätzt, da ich den Abgabetermin nicht einhalten konnte. Mein Steuerberater hat dagegen Einspruch eingelegt, die fehlenden Unterlagen sofort eingereicht und dann hat das Finanzamt dem Einspruch stattgegeben. Leider hat das Finanzamt für diese Monate keine Umsatzsteuerrückzahlung vorgenommen, auch die fälligen Umsatzsteuern nicht abgebucht. Wird eine Abrechnung am Ende des Jahres vorgenommen oder wann wird abgerechnet? Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind alle akzeptiert worden.
Danke für eure Hilfe.
Ciao
Markus
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Umsatzsteuererstattung
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Autor | Beitrag |
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#1 25.01.2005 23:00 Uhr
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Gast | |
#2 26.01.2005 01:21 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
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Hallo Markus,
hast Du Dich mit Deinem Steuerberater überworfen? Dem zahlst Du dafür Geld, daß er Dir Deine Fragen beantwortet und wir sollen hier seine Arbeit machen. Das finde ich irgendwie toll, ganz abgesehen davon, daß uns das bei Strafe verboten ist: http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263 Grüße, Peter |
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