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Aktiva und Passiva in der Überschuldungsbilanz

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Gast
hallo zusammen,

ich interessiere mich für das gmbhR und habe eine verständnisfrage. nehmen wir mal an, dass eine gmbh ein stammkapital von 180.000 € hat. die geschäfte laufen aber nicht so gut, so dass einer der drei gesellschafter eigenkapital in höhe von 125.000 € durch ein darlehen ersetzt. jedoch bessert sich die finanzielle lage nicht. der alleinige-gf zahlt aber das darlehen an den kreditgebenden gesellschafter zurück.kurze zeit später ist sie endgültig zahlungsunfähig.

wie stelle ich jetzt fest, ob die gesellschaft bei der zahlung bereits verschuldet ist? zahlungsunfähig ist sie noch nicht. die legaldefinition des § 19 InsO sagt ja noch nicht viel. außerdem ist ja noch eine fortführungsprognose zu treffen.

habe herrausgefunden, dass das eigenkapitalersetzende darlehen auf der passivseite ausgewiesen werden muss, so lange der kreditgeber keinen rangrücktritt erklärt hat. -> aus gläubigerschutzgründen, weil der kreditgeber sich nachrangig befriedigen kann.

sehe ich das richtig, dass die gezahlten 125.000 noch als liquide mittel zur verfügung standen? wie schaut denn dann die bilanz aus? eigentlich stünden dann doch nur 30 % des stammkapitals zur verfügung, oder?

gruss christian
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Christian,

Sachverhalte im Zusammenhang mit einer Insolvenz sind rechtlich sehr heiße Eisen, weil hier der Grad zu schuldhaftem Verhalten, welches zur persönlichen Haftung der handelnden Personen führen kann, besonders schmal ist. Zweifelsohne gerade deswegen (auch für mich) ein interessantes Thema. Nur

http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263

Und eine fundierte Antwort setzt mithin nicht nur die öffentliche, sondern auch die fachliche Kompetenz (sprich einschlägige Erfahrung) und genaueste Kenntnis der konkreten Vorgänge voraus. Die können hier aber weder dargelegt, noch diskutiert werden. Und es ist zudem zu befürchten, daß derweil Fristen versäumt werden.

Wie ich aber Harry kenne, hat er sich zu der Frage "Wie erkennt man eine Überschuldung?" schon irgendwo ausgelassen und kann auf entsprechendes Material verlinken. Du müßtest dann versuchen festzustellen, wann ein Insolvenzgrund vorlag (es gibt deren bekanntlich mehrere) und dann daraus entsprechende Schlußfolgerungen nicht nur bezüglich dieser Darlehensrückzahlung ziehen.

Grüße,
Peter


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