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Was zählt alles zu Bewirtungskosten ?

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Gast
Für Bewirtungskosten dürfen nur 70 % Vorsteuerabzug geltend gemacht werden (wenn derzeit auch strittig).

Meine Frage: was gehört alles zu Bewirtungskosten ? z.B. Restaurantbesuch, Kauf von Kaffeepulver, Kauf von Warmhaltekannen, Kauf von Kuchen ...
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Ort: Hessen
Hallo Tom20,

Deine Herangehensweise trifft nicht ganz des Pudels Kern. Wichtig ist nicht, welche Waren gekauft bzw. Leistungen in Anspruch genommen, sondern für welchen Zweck sie verwendet werden.

Wir haben da zunächst zwischen Aufwendungen für die private Lebensführung (daher auch die nicht abzugsfähigen 30 v.H.) und Betriebsausgaben zu unterscheiden. Und bei den Betriebsausgaben wiederum danach, ob die Konsumenten eigene Angestellte oder Geschäftspartner sind. Bei den eigenen Angestellten geht je nach Anlaß und Umfang die Spanne von Annehmlichkeiten bis zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Lohn. Bei den Geschäftspartnern ist ziemlich alles Bewirtung, wobei natürlich niemand ein Faß aufmacht, wenn die mal von den Keksen essen, die sonst die Mitarbeiter zum Knabbern kriegen.

Grüße,
Peter


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