Habe morgen schularbeit und möchte wissen warum ich zb. private warenentnahmen mit dem exklusiven Preis bewerte???
ich brauche eine begründung!!!
dankeeeeee
Liebe grüße leeni
Forum
BITTEE Ganz Dringend BEWERTUNG
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#1 21.12.2004 21:38 Uhr
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#2 21.12.2004 23:00 Uhr
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Guten Abend,
Hier ist zunächst zu fragen, was ein exklusiver Preis ist - diesen Begriff kenne ich nämlich weder aus dem handels- noch aus dem Steuerrecht. Allgemein sind Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke mit dem Teilwert anzusetzen (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Teilwert kann etwas vereinfacht gesagt als Zeitwert betrachtet werden, also Anschaffungs- oder Herstellungskosten minus eventuelle Abschreibungen. Für Kraftfahrzeuge gibt es spezifische und sehr komplizierte Regelungen. Gemäß R39 EStG sind außerdem Entnahmen von Nutzungen (also Diensten und nicht Sachen) nicht mit dem Teilwert nach §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG, sondern mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (BFH-Urteil vom 24. 5. 1989 - BStBl 1990 II S. . Insofern wird also der Selbstkostenwert als Untergrenze festgelegt. Hierzu kann man §255 Abs. 1 und 2 HGB oder §6 Abs. 2 EStG als Bemessungsgrundlage konsultieren. Wird dieser Mindestwert unterschritten, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung entstehen, was ein beliebter Punkt bei steuerlichen Prüfungen ist. Zudem sind Entnahmen selbstverständlich umsatzsteuerpflichtig, denn der Unternehmer soll nicht bessergestellt sein als der "normale" Kunde. Ach ja, noch ein kleiner Nachtrag: ich habe den Verdacht, daß Du Dich in Österreich befindest. Was ich oben geschrieben habe, gilt nur für deutsches Recht, Von österreichischen Vorschriften habe ich keine Ahnung! |
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