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Hilfe : Jetzt schlägt es 13 !!! Anglerverein saumies ausgetr

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Gast
Hallo bitte helft mir, es geht um unser Verein !!!

Lage:
Ein Anglerverein A aus Sachsen-Anhalt (=e.V.) hat einen Teich in Sachsen gepachtet.
Mitglied X des Anglervereins A gibt sich als Bevollmächtigter des Vereins A aus und geht zum Verpächter VP des Teiches. Mit der Bitte, den Pachtvertrag zu kündigen und für den Anglerverein B neu abzuschließen. Mitglied X sichert dem Verpächter VP zu , dass er im Auftrag des Anglervereins A kommt.
Wissenswert ist weiterhin, dass Mitglied X sich mit anderen Personen außerhalb des Vereins A zusammengetan hat und für seinen neuen Verein B einen Landesfichereipachtvertrag mit dem Verpächter VP auf 10 Jahre geschlossen hat, ohne dass der Verein A bzw. der Vorstand des Vereins A darüber Bescheid wusste. Der Teich wurde also dem Verein A vom eigenen Mitglied X einfach vor den Augen weggerissen.
Der Verpächter VP hatte natürlich von dieser Hinterlist keine Ahnung und hat sodann gleich diesen Vertrag auf 10 Jahre mit dem Verein B abgeschlossen.
Ihr könnt euch vorstellen, wie sauer jetzt der Verein A ist – und das vor Weihnachten !
Die Vielzahl der Vereinsmitglieder des Vereins A geben den Teich auf bzw. haben es schon, weil sie sich in diesem Paragraphendschungel nicht auskennen. Ein RA ist weiterhin auch nicht drin – bei vielen würde da die Vereinstätigkeit aufhören.
Doch wie wollen nicht aufgeben und bitten um euere Hilfe !!!
Als der Verpächter VP von der ganzen Sache erfahren hat, möchte er diesen 10-Jahres-Vertrag rückgängig machen. Aber wie ???
Geht es hier um arglistige Täuschung oder Vertreter ohne Vertretungsmacht bei einem e.V.? Wer kennt sich da aus ???

Um natürlich diesem Forum fair zu bleiben, bitte ich euch, eure Antworten hier vorzustellen und bitte gleichzeitig an meine E-Mail: a_ohser@web.de mit dem Betreff „Anglerverein“ zu mailen.
Über den Ausgang dieser Streitigkeit wird berichtet.
Vielen Dank für euere Mithilfe !!!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Eine Antwort auf diese Frage findet sich möglicherweise <A HREF="http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263">hier</A>.
Gast
"Gast" schrieb
Ein Anglerverein A aus Sachsen-Anhalt (=e.V.) hat einen Teich in Sachsen gepachtet.
Mitglied X des Anglervereins A gibt sich als Bevollmächtigter des Vereins A aus und geht zum Verpächter VP des Teiches. Mit der Bitte, den Pachtvertrag zu kündigen und für den Anglerverein B neu abzuschließen. Mitglied X sichert dem Verpächter VP zu , dass er im Auftrag des Anglervereins A kommt ...


Hallo, auch Gast,

die Fähigkeit zu lesen verschafft einem nicht zu unterschätzende Vorteile - so ist es offenbar auch in diesem Fall.

Es ist schon mal sehr gut, daß es in der alten Heimat noch Leute gibt, die sich nicht alles gefallen lassen und gleich nachgeben - so etwas muß man im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützen.
Die zu empfehlende Lektüre wäre daher zunächst das Statut Deines Vereines (obzwar Du es eigentlich kennen solltest), um herauszufinden, welche Befugnisse das betreffende Vereinsmitglied hatte. Weiterhin wäre das BGB (da gibt´s ein sehr schönes Inhaltsverzeichnis ;-)) und das Vereinsgesetz zu empfehlen. Danach könnte Dir die Sachlage einigermaßen klar sein.

Vorausgesetzt, es gibt bei den Anglern einen Bundesverband und Euch waren für diesen die Beiträge nicht zu schade, so müßte er Euch bei dem Streit um den Teich weiterhelfen. Anderenfalls werdet Ihr ohne die Hilfe eines Angehörigen der rechtsberatenden Zunft nicht auskommen, sei es nur, um dem Verpächter (der ja offenbar nun auf Eurer Seite steht) entsprechende Sicherheit bei seinen Schritten zu geben oder um das nicht ganz unwahrscheinliche Gerichtsverfahren zu begleiten.

Dann mal viel Erfolg,
Gast in diesem Forum
Gast
Hallo Gast1,

wenn ich mir Deinen Hilferuf so anschaue, aus dem einen - gelinde gesagt - die Antworten auf Deine Fragen fast anspringen, so möchte ich bezweifeln, daß Euch die gutgemeinten Ratschläge des "Gast in diesem Forum" die Gesetzeslektüre betreffend wirklich weiterhelfen. Im Gesetz steht, was hier abgelaufen ist, nicht aber, was nun zu tun ist. Dagegen ist der Vorschlag, bei einem übergeordneten Verband um Hilfe zu bitten, durchaus brauchbar - oft gehört fachspezifische Rechtsberatung zu den Leistungen, die den Mitgliedsvereinen angeboten werden.

Die Tatsache, daß eine solche Posse überhaupt möglich war beweist, daß allen Beteiligten - inklusive diesem Tunichtgut - grundlegende Rechtskenntnisse fehlen. In einer solchen, für den Verein existenzbedrohenden Situation muß dann das Geld für eine Beratung einfach da sein. Möglicherweise kostet sie weniger, als Du denkst.

Eure Bachforelle


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