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handelsrechtliche Bilanz

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Gast
Hallo,

ich habe folgende Frage in meinen Hausaufgaben und komme da nicht so recht weiter bzw. weiß wirklich nicht wo ich das einordnen soll.


Wo sind die folgenden Posten entsprechend dem handelsrechtlichen Bilanzschema zu erfassen:
a) Schrauben bei einem Eisenwarenhändler,
b) Holzspäne eines Sägewerks, die zum Weiterverkaufen bestimmt sind,
c) Anzahlung einer Schuhfabrik für Leder,
d) Heizöl einer chemischen Fabrik?

Viele Grüße
Pikola
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Wo sind die folgenden Posten entsprechend dem handelsrechtlichen Bilanzschema zu erfassen:
a) Schrauben bei einem Eisenwarenhändler,


Aktiva B I 3

Zitat
b) Holzspäne eines Sägewerks, die zum Weiterverkaufen bestimmt sind,


Ebenso

Zitat
c) Anzahlung einer Schuhfabrik für Leder,


Aktiva B I 4

Zitat
d) Heizöl einer chemischen Fabrik?


Aktiva B I 1
Mitglied
Registriert: Nov 2004
Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
Moin,

das Bilanzschema ist in § 266 HGB geregelt:

"§ 266 Handeslsgesetzbuch" schrieb
Gliederung der Bilanz

(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

(2) Aktivseite

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
2. Geschäfts- oder Firmenwert;
3. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen;


II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. eigene Anteile;
3. sonstige Wertpapiere;

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Passivseite

A. Eigenkapital:

I. Gezeichnetes Kapital;

II. Kapitalrücklage;

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für eigene Anteile;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;

V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

B. Rückstellungen:

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2. Steuerrückstellungen;
3. sonstige Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten:

1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.


Alle die Aufgezählten Position sind unter B Umlaufvermögen I. Voräte in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisen.

a) Schrauben bei einem Eisenwarenhändler => fertige Erzeugnisse und Waren
b) Holzspäne eines Sägewerks, die zum Weiterverkaufen bestimmt sind => fertige Erzeugnisse und Waren,
c) Anzahlung einer Schuhfabrik für Leder => geleistete Anzahlungen,
d) Heizöl einer chemischen Fabrik => Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe?


mfG

Martin Notnagel
Gast
Danke für die Hilfe.
Hab noch eine weitere Frage gestellt im Tead "Geschäftsvorfälle bilanzieren".

Viele Grüße Pikola


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