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Grenzüberschreitender Veredelungsverkehr

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Aktueller Fall:
Ein Unternehmen schickt Einzelteile eines industriellen Produktes nach Tschechien zum Zusammenbau. Danach kommen die Teile zurück. Es handelt sich also um einen passiven Veredlungsverkehr.

Wie wird dieser nach Beitritt Tschechiens zur EU zollrechtlich gehandhabt?

Grüße
Matthias
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Hi,

sofern für Tschechien die gleichen Marktbedingungen gelten wie für die "alten" EU-Staaten, müßte es keine zollrechtliche Behandlung mehr geben --> Warenverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit des EGV. Was vom Zollverfahren übrigbleibt, ist Intrastat. Ich weiß aber, daß bei einigen MOES Sonderregelungen bestehen... vielleicht mal beim Zoll nachfragen?
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Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
Hi,

sofern für Tschechien die gleichen Marktbedingungen gelten wie für die "alten" EU-Staaten, dürfte es keine zollrechtliche Behandlung mehr geben --> Warenverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit des EGV. Was vom Zollverfahren übrigbleibt, ist Intrastat. Ich weiß aber, daß bei einigen MOES Sonderregelungen bestehen... vielleicht mal beim Zoll nachfragen?


Hallo in die Runde,

bisher ist mir von einer Sonderregelung für Tschechien nichts bekanntgeworden.
Allerdings muß ich zugeben, daß ich aus Zeitgründen nur die Materialien durcharbeiten kann, die meine konkreten Arbeitsaufgaben betreffen. Deshalb bitte ich Dich, Matthias, das im Unterforum "Umsatzsteuer" unter "USt - EU-Beitritt" verlinkte BMF-Schreiben vom 28. April 2004 selbst auf eventuelle Sonderregelungen hin durchzusehen.

Grüße,
Peter
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Beiträge: 40
Danke an die Runde. Das hat schon mal geholfen :D

Matthias
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Morgen,

der Vollständigkeit halber müßte man nachtragen, daß es selbst unter den alten EU-Staaten noch ein Binnenzollverfahren gibt, wenn verbrauchssteuerbelastete Güter veredelt werden sollen - insbesondere Schnaps aller Art und Zigaretten. Das liegt an den völlig verschiedenen Steuersystemen und Steuersätzen hinsichtlich solcher Produkte. Aber wenn der Matthias sowas wie das hier postet geht es glaube ich um andere Waren ;-)
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Erleuchtende Antworten... :wink:
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Ort: Hessen
"HZingel" schrieb
Guten Morgen,

der Vollständigkeit halber müßte man nachtragen, daß es selbst unter den alten EU-Staaten noch ein Binnenzollverfahren gibt, wenn verbrauchssteuerbelastete Güter veredelt werden sollen - insbesondere Schnaps aller Art und Zigaretten. ...


Hallo Harry,

soweit ich mich erinnere, ist der Zoll auch für die Durchsetzung des deutschen Branntweinmonopols zuständig. Als dieses eingeführt wurde, hatte es dem Steueraufkommen nach eine ähnliche Bedeutung wie heute die Umsatzsteuer, mittlerweile ist das aber für Hans Eichel ein Verlustgeschäft.

Grüße,
Peter


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