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Nachzahlung wegen Vertragsänderung

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Gast
Unser Lieferant erhält von uns eine Nachzahlung für 01.-11.2004, da rückwirkend die vereinbarten Preise angepasst wurden (Preisanpassungsklausel und zusätzliche Entgelterhöhung). Benötige ich für die Nachzahlung jetzt neue Rechnungen, ggfs. sogar korrigierte für jeden Monat getrennt oder kann ich die Beträge einschl. Umsatzsteuer (für uns Vorsteuer) aufgrund der Vertragsanpssung auch ohne eine weitere Rechnung überweisen ?
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

allgemein gesagt liegt ja eine unternehmerische Leistung vor, deren Wert sich verändert hat. Der Vertrag als Buchungsbeleg für die Änderung dürfte kaum reichen, denn er enthält vermutlich ja nur die Regelung, nach der die Entgeltänderung zu ermitteln ist, nicht aber die Daten der nunmehr konkret stattfindenden Veränderung. Selbstverständlich muß also eine Rechnung bzw. ggfs. eine Gutschrift erstellt werden, wobei die Gutschrift der Rechnung gleichsteht (§14 Abs. 2 UStG) und wenn Ihr die Entgeltänderung berechnet, ist es vermutlich auch organisatorisch einfacher.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

bei den Weiterbildungsveranstaltungen der letzten Zeit häuften sich die Fälle, die wegen zunehmend knickriger werdenden Betriebsprüfern auf die Tagesordnung kamen.
Weil die formellen Anforderungen auch immer spitzfindiger werden, kann man vom Erstellen einer penibel dem § 14 UStG genügenden Rechnung niemandem mehr wirklich abraten.
Prinzipiell sind Rechnungen ja nun nach dem neuen § 14c UStG korrigierbar. Aber wenn Probleme erst vier Jahre später bei einer BP aufkommen, steht dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug erst bei Abschluß dieses Korrekturverfahrens zu - die Verzinsung für die Zwischenzeit schlägt ihm dann womöglich die Beine weg.

Grüße,
Peter


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