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BMF Schreiben | 26. November 2004
Neuregelung der Besteuerung der Erträge aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht durch das
Alterseinkünftegesetz - AltEinkG
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Hierzu:

BMF-Schreiben vom 25. November 2004 - IV C 1 - S 2252 - 405/04 -

Durch das Alterseinkünftegesetz ist § 20 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu gefasst worden. Nach § 52 Abs. 36 EStG ist für vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Versicherungsverträge § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Das BMF-Schreiben nimmt zu einigen Fragen der Neufassung und der Übergangsregelung Stellung.


Download:
* "BMF-Schreiben vom 25. November 2004 - IV C 1 - S 2252 - 405/04 -"
  http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage27869/BMF-Schr_x.pdf


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