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Hilfe - Afa

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Gast
Wenn eine ganze Ladeneinrichtung gebraucht erworben wurde und man nichts hat als die bewertung zum 1.5.2003 - wie setze ich die Afa fort?
Wenn ich da beispielsweise ein Wirtschaftsgut über 7 Jahre abschreiben müsste - aber ich weiss ja gar nicht wie alt es ist? Nehme ich den Wert, der sich aus der Bewertung zum Stichtag ergab und fange mit 7 Jahren neu an?

Danke!! Schönes Wochenede,

Kirk
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

die Abschreibung ist stets ein Phänomen eines Nutzers einer Anlage. Wird eine Anlage veräußert, dann heißt das nicht, daß die Abschreibung des bisherigen Eigentümers beim neuen EIgentümer fortgesetzt wird - dieser kann sich im Gegenteil unabhängig von der Ausübung eventueller Wahlrechte (z.B. der Wahl zwischen degressiver oder lineare AfA gemäß §7 Abs. 1 und 2 EStG) des Vorbesitzers selbst wieder neu entscheiden.

Das kann analog auch für die Restnutzungsdauer gelten: die amtlichen Afa-Tabellen (<A HREF="http://www.zingel.de/afa.htm">hier einzusehen</A>) gelten nämlich stets nur für neue Anlagegüter: wird aber ein Gebrauchtgegenstand erworben, so sollte die Restnutzungsdauer individuell festgelegt werden. Das enthält durchaus einen gewissen bilanzpolitischen Spielraum.

Kleiner Tip: Es kann von Vorteil sein, nicht die gesamte Einrichtung kollektiv zu bewerten (und abzuschreiben), sondern einzelne nutzbare Einheiten als selbständige Wirtschaftsgüter zu definieren und selbständig abzuschreiben: die Kasse, ein Computer usw müssen nicht Teil des Ganzen sein, weil sie zu selbständiger Nutzung fähig sind. Das erweitert Deinen bilanzpolitischen Spielraum nochmal!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Kirk,

wenn die Ladeneinrichtung im Mai 2003 gebraucht erworben wurde, kannst Du - so wie Harry schreibt - darüber nachdenken, wie lange die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im konkreten Fall sein wird und legst auch so die Abschreibungsdauer fest. In diesem Fall hat der Begriff noch seine wörtliche Bedeutung.

Bei neuen Wirtschaftsgütern erklärt Dir dagegen ein Gremium, wie lange sie mindestens genutzt werden - das ist jetzt kein Scherz, sondern die sogenannte AfA-Tabelle. Bei beidem - gebraucht oder neu - macht es Sinn, Harrys Anregung nachzugehen, den Komplex "Ladeneinrichtung" nicht als Block zu aktivieren, sondern sich über eventuell selbständig nutzbare Teile Gedanken zu machen. Computerperipherie ist übrigens lt. § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht selbständig nutzbar.

Diese (und auch Harrys) Antwort gelten unter dem Vorbehalt, daß mit der Formulierung "Bewertung zum 01.05.2003" ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang gemeint ist. In allen anderen Fällen kommt es auf die genauen Umstände an.

Grüße,
Peter


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