Im Internet findet man auf 100 Seiten 100 verschiedene Definitionen.
Trotzdem ist es mir nicht ganz klar diese zu trennen... denn oft habe ich den Eindruck das ein Vorgang mehrere Positionen betrifft...
Aufwand: Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen
Ist ein Verbrauchswert, also z.B. Abschreibungen
Ordentlicher Aufwand oder Zweckaufwand
mit betrieblichem Zweck: Verbrauch von Betriebsstoffen, Reparaturen
Löhne auch... sind das keine Ausgaben?
Neutraler Aufwand
ohne betrieblichem Zweck: Verkauf eines Anlageguts unter Buchwert, Spenden... sind doch auch gleichzeitig Ausgaben bzw Spende etv. Auszahlung?
Ertrag: Wertezugang von Gütern und Dienstleistungen
Ordentlicher Ertrag: Umsatzerlöse (bis zur Zahlung.. okay)
Außerordentlicher Ertrag: Ohne Betriebszweck & vereinzelt: Erträge aus Beteiligungen, Verkauf von Anlagen über Buchwert
Kosten: Dienstleistungen und Güter die in betrieblicher Tätigkeit verzehrt wurden
oder auch: Verzehr von Produktionsfaktoren zur Leistungserstellung
Klassisches Beispiel wären doch die Warenkosten? Ist gleichzeitig ein Zweckaufwand?
Leistungen: Dienstleistungen und Güter die in betrieblicher Tätigkeit erzielt wurden
oder auch: Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung
Klassisches Beispiel wäre doch der Warenverkauf? Ist gleichzeitig ein ordentlicher Ertrag?
Auszahlung: Abfluß liquider Mittel / Zahlungsmittel
Einzahlung: Zufluß liquider Mittel / Zahlungsmittel
Positionen sind klar
Ausgabe: Verminderung des Geldvermögens
Verstehe ich nicht, Auszahlungen sind doch auch Verminderungen des Geldvermögens?
Einnahme: Vermehrung des Geldvermögens
Die Zusätze "in Geld ausgedrückt" oder "eines Betriebes" habe ich immer direkt wechgekürzt.
Wäre schön wenn mir jemand damit helfen kann
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Grundbegriffe der KLR
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#1 24.11.2004 17:38 Uhr
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#2 24.11.2004 18:11 Uhr
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Moin,
Einzahlung = Zunahme an liquiden Mitteln (liquide Mittel = Bargeld + Bankguthaben) Einnahme = Zunahme an Geldvermögen (Geldvermögen = liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten) Beispiel: Verkauf von Waren auf Ziel (3 Monate) -> Keine Einzahlung zum Verkaufszeitpunkt, da sich der Bestand an liquiden Mitteln nicht erhöht. Jedoch eine Einname; Forderungen und Geldvermögen steigen. Bei der Begleichung der Rechung durch den Kunden nach drei Monaten kommt es zu einer Einzahlung jedoch zu keiner Einahme. Liquide Mittel nehmen zu, jedoch bleibt das Geldvermögen unverändert, da die Forderungen in gleicher Höhe abnehmen. Auszahlung = Abnahme an liquiden Mitteln (Bargeld + Bankguthaben) Ausgabe = Abnahme an Geldvermögen (liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten) Beispiel: Kauf von Waren auf Ziel (3 Monate) -> Keine Auszahlung zum Kaufszeitpunkt, da sich der Bestand an liquiden Mitteln nicht abnimmt. Jedoch eine Ausgabe Verbindlichkeiten steigen und Geldvermögen sinkt. Bei der Begleichung der Rechung durch uns nach drei Monaten kommt es zu einer Auszahlung jedoch zu keiner Ausgabe. Liquide Mittel nehmen ab, jedoch bleibt das Geldvermögen unverändert, da die Verbindlichkeiten in gleicher Höhe abnehmen. mfG Martin Notnagel « Zuletzt durch Martin Notnagel am 24.11.2004 22:49 Uhr bearbeitet. » |
#3 24.11.2004 18:42 Uhr
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Hi,
Hier gibt es eine kleine aber feine Kritik:
OK.
Nein - die Ausgabe bezieht sich gerade nicht auf die liquiden Mittel (das wäre ann ja eine Auszahlung), sondern nur auf die Verbindlichkeiten. Der Unterschied mag spitzfindig scheinen, ist aber für die Burgetierung und Finanzplanung von großer Wichtigkeit. Beispiel: Kauf einer Ware auf Ziel = nur Ausgabe; Kauf der Ware gegen sofortige Barzahlung = Auszahlung. Überweisung einer Lieferantenrechnung mit Buchgeldguthaben = Auszahlung; Überweisung ohne Giroguthaben (= mit überzogenem Kto) = Auszahlung und Ausgabe zugleich. Die Summe der Ausgaben ist damit die Summe künftiger Verbindlichkeiten. |
#4 24.11.2004 18:50 Uhr
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Also, jetzt mal zum eigentlichen Anfangsposting:
OK. Ist ein Verbrauchswert, also z.B. Abschreibungen Ordentlicher Aufwand oder Zweckaufwand mit betrieblichem Zweck: Verbrauch von Betriebsstoffen, Reparaturen Löhne auch... sind das keine Ausgaben? Mal nichts vermischen... "ordentlich" ist ein bilanzieller Begriff der hier nicht wichtig ist. Zweckaufwand = Aufwand, der zugleich kOsten ist, z.B. Löhne; Abschreibung steuerlich ist hingegen neutraler Aufwand, weil dem eine kalk. AfA entgegensteht, die nur eine KOstenart (aber keine Aufwandsart) ist.
Hier wieder nix vermischen: Spenden sind neutrale Aufwendungen, ok. Das hat nix mit den Zahlungen zu tun: Spende, in bar oder von Giroguthaben gezahlt, ist zugleich Auszahlung.
Nein, nicht ok: Du verwechselst schon wieder die Zahlungen mit den Erträgen: beides hat aber nichts miteinander zu tun! Ich habe auch einen Ertrag, wenn ich auf Ziel verkaufe, also keine Zahlung besteht! Denke zahlungsunabhängig!
OK.
Viel zu stark vereinfacht, faßt einige Kostenarten nicht: "Bewerteter periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung".
Ja - aber nicht mit dem Einkauf verwechseln, denn Wareneinkauf ist eine Ausgabe (wenn auf Ziel) oder eine Auszahlung (wenn gegen bar) aber weder ein Aufwand noch eine Kostenart!
Wieder stark simplifiziert, aber ok...
Wie schon vorher: "ordentlich" ist keine Kategorie der Grunddefinitionen - aber ist ein Zweckertrag oder eine Grundleistung.
Verstehe ich auch nicht, ist nämlich falsch: Ausgabe ist Zunahme der Verbindlichkeiten - im Gegensatz (!) zur Auszahlung, die im Abfluß liquider Mittel besteht.
Na ja, Zunahme liquider Miuttel... ist mehr oder weniger dasselbe. Hast Du eigentlich meine CD und/oder mein Lehrbuch der KLR? Da ist das in Kapital 2 nämlich ganz haarklein erklärt. Eine knappe Fassung dieser Erläuterungen findest Du auch unter http://www.zingel.de/pdf/04kart.pdf. |
#5 24.11.2004 19:06 Uhr
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Moin,
Da habe ich eine etwas andere Definition gelernt. Eine Auszahlung ist eine Verminderung der liquiden Mittel (Bankguthaben + Bargeld) und eine Ausgabe ist eine Abnahme des Geldvermögens (Liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten). Zumindest ließt man dieses so in dergängiger Literatur wie z. B. Günter Wöhe - Einfürung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (20. Auflage; S. 862) Somit haben die Menge der Geschäftsvorfälle, die Auszahlungen sind und die Menge der Geschäftsvorfälle, die Ausgaben sind, eine nicht unerhebeliche gemeinsamte Schnittmenge. mfG Maritn Notnagel « Zuletzt durch Martin Notnagel am 24.11.2004 22:50 Uhr bearbeitet. » |
#6 24.11.2004 19:11 Uhr
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Guten Abend,
das bestreite ich ganz ausdrücklich, und schon aus logischen Gründen: wollte man dieser Definition folgen, wo erhielte man eine Doppeldefinition für den Abfluß von Bargeld. Das ist aber kaum sinnvoll, denn die Summe der Ausgaben (also: Zunahme der Verbindlichkeiten!) ist zugleich die Summe der künftigen Auszahlungen (Abflüsse von Bargeld). Zudem vermischt diese Definition die verschiedenen Liquiditätsgrade (ersten Ranges = Bargeld, zweiten Ranges = Forderungen). Ich bestreite in diesem Zusammenhang auch Wöhe, der hier offensichtlich erheblich vereinfacht. Eine Schnittmenge ergibt sich nur, wenn ein Geschäftsfall eine Auszahlugn und eine Ausgabe gleichermaßen enthält, beispielsweise bei einer Überweisung (Auszahlung) von einem überzogenen Girokonto (Zunahme der Verb = Ausgabe). |
#7 25.11.2004 00:07 Uhr
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Gast |
Hi,
okay, wenn es Ihre Definition des Begriffes ist, dann ist das natürlich Ihr gutes Recht, sich gegen die h.M. zu stellen. Mit den Definitionen gebe ich Ihnen Recht. Popper stellte mal die Frage, welchen Sinn Definitionen machen, wenn man zB den Begriff des Menschen erklären soll und dazu definiert, der Mensch ist ein Zweibeiniges Lebewesen ohne Federn. Dann kommt man auch nicht weiter, weil man nun ja wieder die Definitionen erklären muss, was zu einem unendlichen Regress führt. Gruß Doc |
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