Lt HGB haftetet der Spediteur im nationalen Verkehr bis zum 3 -fachen des Frachtbetrages. Mein Kunde stellt mir für Ausfallkosten (Kranmiete, Personalausfallkosten) aber um einiges Mehr auf die Rechnung. Muß ich die Kosten, die über das dreifache der Fracht liegen selber tragen, wenn der Spediteur zu spät liefert ? . Ich habe dem Kunden den Termin bestätigt. :?: