Folgender Fall:
In einem Betrieb besteht eine Prämienregelung. Kann der Betriebsrat verlangen, dass Mittel dafür
a) insgesamt erhöht werden?
oder
b) im schon bestehenden Rahmen nach anderen Grundsätzen verteilt werden?
Im BetrVG §87 (1) Punkt 11 steht:
ZitatFestsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren
Heißt das, dass der BR bei der Festsetzung (also a) mitbestimmen kann aber bei b nicht???