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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 1
Ich habe eine Frage zur Mitbestimmung vom Betriebsrat.
Folgender Fall:

In einem Betrieb besteht eine Prämienregelung. Kann der Betriebsrat verlangen, dass Mittel dafür
a) insgesamt erhöht werden?
oder
b) im schon bestehenden Rahmen nach anderen Grundsätzen verteilt werden?

Im BetrVG §87 (1) Punkt 11 steht:

Zitat
Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren


Heißt das, dass der BR bei der Festsetzung (also a) mitbestimmen kann aber bei b nicht???
Mitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 130
Hallo pfm86,
warum soll der Betriebsrat bei b nicht mitbestimmen können?
_______________
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Ernst Ferstl


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