Hallo,

ich war vielleicht im falschen Forum (Bilanzbuchhaltung), deshalb nochmals hier meine Bitte um Hilfe zu folgenden Sachverhalten:

1. Nach § 146 Abs. 2 AO ist das Ergebnis der ausländischen Betriebsstättenbuchführung in die inländische Gesamtbuchführung zu übernehmen. Wie wird dies buchungstechnisch umgesetzt (SKR04) ?

2. Müssen die Festkapitalkonten (deutsche Personengesellschaft) für die ausländische Betriebsstättenbuchführung aufgeteilt werden ?

3. Wie bzw. mit welchem Gegenkonto werden z.B. Überweisungen vom Bankkonto des deutschen Stammhauses auf das Bankkonto der ausländischen Zweigniederlassung gebucht (weil das ausl. Bankkonto in der inländischen Buchführung ja nicht auftaucht) ?

4. Kennt jemand gute Internetlinks zu diesen buchungstechnischen Feinheiten bei inländischer Gesamtbuchführung und ausländischer Betriebsstättenbuchführung ?

Ich bin für jede Hilfe dankbar !
Grüße, Michael