Forum

Konto: BANK

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Moin!

Gibt es nur das Konto "Bank" oder gibt es einmal "Bankguthaben" und "Bankverbindlichkeiten"?

Spielt ja im Grunde keine Rolle wenn ich z.B. buche
"Kasse an Bank"

1) Es ein passiv Konto ist das nun zunimmt
2) Ein aktiv Konto ist das nun abnimmt

Oder müsste ich es hier wirklich
"Kasse an Bankguthaben" nennen?

Danke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Morgen,

im Bilanzgliederungsschema gibt es zwar Bankguthaben (Aktiva) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute (Passiv), aber die Buchführunbg kennt nur das Kto "Bank", das je nach Saldo aktiv oder passiv sein kann.

Geht beispielsweise Geld von einem Kunden per Überweisung ein, so wäre zu buchen "Bank AN Forderungen". Die Buchung ist ein Aktivtausch, wenn das Konto "Bank" ein Guthaben besitzt, also dieses Guthaben vermehrt wird, und eine Bilanzverkürzung, wenn durch die Gutschrift Schulden abgebaut werden, also das Konto "Bank" eine Minderung erfährt.
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
"HZingel" schrieb
im Bilanzgliederungsschema gibt es zwar Bankguthaben (Aktiva) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute (Passiv)


Die Verindlichkeiten ggü Kreditinstituten würde ich aber eher den Verbindlichkeiten als der Bank zuordnen.

"HZingel" schrieb
aber die Buchführunbg kennt nur das Kto "Bank", das je nach Saldo aktiv oder passiv sein kann.


Sehr gut, dann hat das der Dozent nur komisch erkläre denn in der Ausbildung habe ich es genau so gelernt.

"HZingel" schrieb
Geht beispielsweise Geld von einem Kunden per Überweisung ein, so wäre zu buchen "Bank AN Forderungen". Die Buchung ist ein Aktivtausch, wenn das Konto "Bank" ein Guthaben besitzt, also dieses Guthaben vermehrt wird, und eine Bilanzverkürzung, wenn durch die Gutschrift Schulden abgebaut werden, also das Konto "Bank" eine Minderung erfährt.


Danke :)
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Die Verindlichkeiten ggü Kreditinstituten würde ich aber eher den Verbindlichkeiten als der Bank zuordnen.


Sicher ist das eine Verbindlichkeit; dabei ist aber zunächst egal, ob das aus Girokonten oder anderen Rechtsverhältnissen entsteht!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.028 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.16 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8