Hallo wer kann mir helfen. Meines Wissens ist die Haftung bei der GbR oder auch BGB Gesellschaft gesamschuldnerisch und unbegrenzt. Gibt es hier gesetzliche Regelungen um einen Gesellschafter aus der Haftung (Außen- und Innenverhältnis) auszugrenzen
Danke
Dietmar
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GbR - Haftungsauschluss möglich ???
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Autor | Beitrag |
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#1 14.10.2004 19:21 Uhr
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Gast | |
#2 14.10.2004 23:10 Uhr
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Mitglied
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Guten Abend,
ich habe dieses Posting mal in den BGB-Bereich verschoben; da paß es besser hin :-) Aber zur Sache: im Innenverhältnis gilt das BGB nur subsidiär, d.h., es kann eine von §722 Abs. 1 BGB abweichende Bestimmung getroffen werden. Das ist nicht selten, denn viele Gesellschafter treten nur unter der Bedingung einer Begrenzung oder eines Ausschlusses der Binnenhaftung in die Gesellschaft ein. Ähnliche Konstruktionen gibt es übrigens bei der OHG und der KG. Im Außenverhältnis ist meines Wissens die Haftungsbeschränkung unwirksam; sie könnte jedoch möglicherweise im Rahmen von Einzelverträgen vereinbart werden. Dann bricht die speziellere Regel die allgemeine Vorschrift. Das ist aber mE nach kaum je in der Wirklichkeit der Fall. Von solchen seltenen Sonderfällen abgesehen gilt im Außenverhältnis daher stets §421 BGB (gesamtschuldnerische Haftung). |
#3 15.10.2004 12:54 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 68
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Hi Dietmar,
ich kann an dieser Stelle HZingel nur zustimmen. Aus eigener Erfahrung: Es gibt auch keine Versicherung, die bei einer GbR aufgrund eines Produktfehlers oder menschlichem Fehlers die nach außen unbegrenzte Haftung von den Gesellschaftern nimmt. Grüße TheBallabu |
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