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Rechtsform

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Gast
Hallo allerseits!

Ich habe folgende Fragestellung mit der ich überhaupt nicht klar komme :
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Egon Schnell und Fritz Tempo als Vollhafter sowie Alfred Huhn als Teilhaber wollen zusammen eine Getränkehandlung in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft gründen.
Welche der aufgeführten Firmennamen können ins Handelsregister eingetragen werden? Mit Stichworten begründen.

a) Getränkehandlung Schnell & Tempo
b) Getränkehandlung Schnell& Tempo KG
c) Getränkehandlung Schnell, Tempo, & Huhn
d) Pfalzische Getränkehandlung KG
e) Getränkehandlung Schnell & Huhn
f) Getränkehandlung Tempo & Co.
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Kann mir jemand damit weiterhelfen?!

danke im voraus

gruß
Denis mailto:denf@denf.de
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Bitte schau Dir erst http://www.bwl-bote.de/20021004.htm und §§17ff HGB an. Dir müßte dann die folgende Lösung klar sein:

a) Getränkehandlung Schnell & Tempo: nein, "KG" fehlt!
b) Getränkehandlung Schnell& Tempo KG: OK.
c) Getränkehandlung Schnell, Tempo, & Huhn: nein, "KG" fehlt!
d) Pfalzische Getränkehandlung KG: nein, vermutlich Täuschung (Größe des Geschäfts), §18 Abs. 2 HGB
e) Getränkehandlung Schnell & Huhn: nein, "KG" fehlt!
f) Getränkehandlung Tempo & Co.: OK.
Gast
Oh Super, Vielen Dank für deine Hilfe!!
:lol:


denf


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