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Reisekosten

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Gast
Hi,

bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann.

Mein Chef gibt jedem eine andere Reisekostenpauschale und den Pauschalsatz rechnet er nach Tagen ab. Ist das so legitim?
Von Bekannten habe ich gehört das von 8-14 Stunden 6,00€, von 14-24 Stunden 12,00€ und ab 24 Stunden 24,00 € berechnet werden.
Gibt es da ein Gesetz?

Bin für jeden Rat/ Tipp dankbar!

Gast
Gast
Hallo Harry Zingel

danke für die Auskunft.
Aber es sind trotzdem noch einige Fragen offen.
Das Unternehmen ist nicht an einen Tarifvertrag gebunden.
Also liegt es im freien ermessen des Arbeitgebers, ob und wieviel er den Arbeitnehmer bei Montage-Einsätzen in Deutschland und im Ausland zahlt.
Ist es rechtens das der Arbeitgeber einen Reisekostensatz abrechnet, aber diesen den Arbeitnehmern nur zum Teil erstattet?
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Auslandsreisen anzutreten, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist einen Mehrverpfelgungsaufwand zu zahlen?

Gast
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Das Unternehmen ist nicht an einen Tarifvertrag gebunden.
Also liegt es im freien ermessen des Arbeitgebers, ob und wieviel er den Arbeitnehmer bei Montage-Einsätzen in Deutschland und im Ausland zahlt.


Im Prinzip ja. Man müßte noch prüfen, was die Arbeitsverträge ggfs. dazu hergeben. Zudem kann der nur durch die Rspr begründete Begriff der sogenannten "betrieblichen Übung" eine Rolle spielen; das kann aber recht problematisch sein, gerade bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.

Zitat
Ist es rechtens das der Arbeitgeber einen Reisekostensatz abrechnet, aber diesen den Arbeitnehmern nur zum Teil erstattet?


Wo und wem gegenüber abrechnet? Steht etwas auf den Lohnabrechnungen, was nicht ausgezahlt wird?

Zitat
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Auslandsreisen anzutreten, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist einen Mehrverpfelgungsaufwand zu zahlen?


Auch hier müssen wieder die bekannten Rechtsquellen geprüft werden; im Prinzip aber ja, das ergibt sich i.d.R. schon aus den Pflichten des AN aus dem ArbVerh (Arbeitspflicht + Treuepflicht). Problematisch könnte es ggfs. nur bei einer hierdurch verursachten unangemessenen Benachteiligung des AN z.B. bei Reisen in extrem teure und/oder gefährliche Regionen geben, aber das bedarf stets einer Einzelfallprüfung.


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