Hallo,

Laut § 2 Abs. 2 des Stromsteuergesetzes erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Rückvergütung der Stromsteuer.

Welche Kriterien werden herangezogen, damit ein Unternehmen dem "produzierenden Gewerbe" angehört. Meines Wissens ist ein Unternehmen nicht mehr produzierend, wenn der Handelswarenanteil am Umsatz über 50 % beträgt.

Gibt es noch andere Kriterien, die man zur Klassifizierung des "produzierenden Gewerbes" heranziehen kann?

Für Antworten danke ich im Voraus