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internetbestellung???

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Gast
hi leuite,

ich habe bei strato einen shop bestellt, den ich aber wiederrufen habe. nun kommen die mir hiermit:

Zitat
Wir teilen Ihnen mit, dass eine Stornierung leider ausgeschlossen ist.
>
> Nach § 312d BGB sind lediglich Verbraucher berechtigt, Verträge zu
> widerrufen.
>
> Die Vorschriften der §§ 312b ff. BGB stellen eine Umsetzung der Richtlinie
> 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über
> den
> Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dar.
>
> § 13 BGB definiert den Verbraucher folgendermaßen:
>
> Verbraucher: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
> Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
> noch
> ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.
>
> Die Bestellung eines Business Shops dient gewerblichen oder beruflichen
> Zwecken in diesem Sinne.
> Mit dem Shop sollen schliesslich Einkünfte erzielt werden. Die Bestellung
> eines Business Shops ist daher nicht Ihrem privaten Bedarf zuzurechnen.


was kann ich machen? muss ich die 3 monate nun zahlen. ?? haben die tatsächlich recht???

danke für eure hilfe schon jetzt!!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Philip,

also, die Beantwortung Deiner Frage ist im Prinzip gaaanz einfach :!:

<a href="http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263">Guckst Du hier</a>

Dennoch, danke für Deine Information.

Grüße,
Peter

Anm.:
Geistiger Diebstahl bei Achim (Steuerrecht, ESt, Verlustabzug)
Gast
dann frage ich mich jetzt, wozu ist dieses forum überhaupt gut??????
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Philip,

wenn Du das noch nicht herausgefunden hast (es stand im Klartext in Harrys Beitrag, auf den der Link zeigt) ...

bestimmt nicht dazu, Dir die Investition in eine Rechtschutzversicherung zu ersparen.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend Philip,

Zitat
dann frage ich mich jetzt, wozu ist dieses forum überhaupt gut??????


wenn ich mich hier mal einschalten kann: es dient, mit allen seinen Unterforen, der Diskussion betriebswirtschaftlicher Probleme, wie man leicht an der Titelleiste des Browsers erkennen kann ;-) Der Betriebswirt ist aber ein Nebenfachjurist. Rechtsprobleme können daher nur als Teil betriebswirtschaftlicher Gesamtprobleme betrachtet werden, was uns natürich nicht daran hindert, über rechtliche Fragen zu diskutieren. Nur daß wir die Grenzen, die das Rechtsberatungsgesetz hier setzt, nunmal beachten müssen.

Zu Deinem Fall kann ich Dir aber sagen, und bleibe damit hoffentlich auf der richtigen Seite der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes, da ich dies aus Gefälligkeit und damit nicht geschäftlich schreibe :lol:, daß Strato mE nach mit den von Dir geposteten Argumenten Recht hat, denn einen WebShop bestellt man nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer (§14 Abs. 1 BGB). Die §§312-312f BGB, auf die Du Dich bei Deinem Widerruf zu berufen scheinst, gelten aber ausdrücklich nur für Rechtsgeschäfte der Unternehmer mit Verbrauchern. Da Du in diesem Fall kein Verbraucher bist, sind sie in Deinem Fall auch nicht anwendbar.

Es könnte ggfs. andere Mittel geben, aus diesem Vertrag herauszukommen, aber ich müßte Dich eine Reihe von anderen Dingen fragen und Dir ein paar völlig andere Tips geben, doch täte ich das, würde ich mich selbst in Gefahr einer Rechtsverfolgung wegen unerlaubter Rechtsberatung bringen, und daher kann ich das nicht tun, übrigens auch nicht per EMail. Diesbezügliche Anfragen sind also leider zwecklos. So leid es mir tut, das sind die Grenzen, die uns der um das geschätzte Einkommen der beratenden Zünfte liebevoll besorgte Gesetzgeber nunmal setzt.
Gast
super, dass hilft doch schon mal weiter. danke sehr harry!!!!
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hallo in die Runde,

wenn ich dazu auch meinen (nicht beratenden!) Senf geben darf:

Ich habe vor Jahrzehnten mal gelernt, daß eine unterschiedliche Rechtssprechung (Vorschriften, Rechte, Pflichten...) zwischen Privatpersonen (Verbrauchern) und Kaufleuten (Unternehmern) zum Schutz der Verbraucher :wink: entstanden ist.

Ein Kaufmann :idea: muß sich aufgrund seiner Ausbildung (!) über Rechtsfolgen seines Handelns VORHER im Klaren sein - daher sind in seinem Fall strengere Maßstäbe anzulegen.

Das gilt dann natürlich auch für Rücknahmen von irgendwelchen Willenserklärungen.

Ciao!


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