Forum

Geltendmachung von Verlusten

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Gast
Hallo hallo
Meine kleine Anfrage geht in Richtung Geltendmachen von Verlusten einer GmbH zugunsten des Gesellschafters.
Welche Vorgehensweise lässt sich hier umsetzen?
Leider habe ich nicht das notwendige Hintergrundwissen um ganz ins Detail zu gehen. Also bitte Rückfragen an mich!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

hier wäre zunächst interessant zu erfahren, wie Du das gestalten willst. Die GmbH hat einen Verlust erzielt - ja? Und soll diesen ein Gesellschafter übernehmen? Weshalb soll es so gestaltet werden? Der Verlust führt doch auch zur Freiheit von KSt. Soll die ESt des Gesellschafters minimiert werden? Besteht nicht schon Nachschußpflicht, oder betrifft der verlust nur die Rücklagen (und nicht das gezeichnete Kapital)?
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Ort: Heidelberg
Der Verlust betrifft schon das gezeichnete Kapital. In diesem Fall besteht im Rahmen eines Sanierungsplans die Notwendigkeit die Überschuldung der Firma zu beseitigen, um nicht Insolvenz anmelden zu müssen.
Hierzu wird ein Moratorium durchgeführt und auf dem 2. Weg sollen Kredite zu Lasten der Gesellschafter aus dem Schuldenstand der Unternehmung entnommen werden.
Dadurch wird die Schieflage des Unternehmens beseitigt.
Gibt es hierzu eine Möglichkeit?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hmmm... also zunächst wäre Nachschußpflicht für die Gesellschafter angesagt, d.h., sie müßten auf Ihre Stammeinlage leisten (§19 Abs. 1 und 2 GmbHG). Dies kann nicht ausgeschlossen werden; die Nachschußpflicht kann hingegen noch ausgeweitet werden (§26 GmbHG). Hierdurch würden die Verluste der Gesellschaft bei den Gesellschaftern realisiert und müßten sich dort mE nach steuermindernd auswirken. Gewährend die Gesellschafter der GmbH ein Darlehen, dann wäre das in dieser Lage möglicherweise ein eigenkapitalersetzendes Darlehen, weil sich die Gesellschaft ja in der Krise befindet (§32a Abs. 1 GmbHG). Dies führt allerdings "nur" im Insolvenzverfahren zu Nachrangigkeit; kann die Gesellschaft, wenn sie nicht insolvent ist, Zinsen und Tilgungen leisten, dann wären hierdurch Einkünfte aus Kapitalvermögen entstanden, was sich also auf Seiten der Gesellschafter steuermehrend auswirken würde.
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Ort: Heidelberg
Vielleicht darf ich an dieser Stelle weiter nachfragen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Insolvenz und die Haftung der Gesellschafter kommt zum Tragen.
Nun sind doch diese Verluste aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb? Liege ich hier richtig im §15 bzw. 15 a, hier ist aber nur von Kommanditisten also innerhalb von Personengesellschaften die Rede.
Wo sollte ich mal tiefgründiger nachschauen?
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 8
Ort: Heidelberg
Vielleicht kann ich den Fall noch ein wenig weiterkonkretisieren:
Die Insolvenz wurde mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist gelöscht. Der Gesellschafter hatte persönlich gebürgt und die vorhandenen Schulden übernommen. Die letzte Bilanz wurde aus Kostengründen nicht mehr fertig gestellt.

Kann man nun den Verlust der Gesellschaft oder die übernommenen Schulden als Gesellschafter persönlich geltend machen?

Hierzu habe ich von meinem Steuerbüro keine eindeutige Aussage bekommen.
Gast
Hallo in die Runde,

Zitat
Hierzu habe ich von meinem Steuerbüro keine eindeutige Aussage bekommen.


Uuups, das ist doch nicht Dein Ernst? Hast Du darüber mit einem Sachbearbeiter, oder mit dem Chef gesprochen?
Das ist keine Frage, die man so mal zwischen Tür und Angel klärt. Wenn vom StB keine tiefgründige Beratung geleistet bzw. von Dir nicht eigefordert wird, läufst Du Gefahr, daß Du zu dem ohnehin erlittenen Schaden noch in den folgenden Jahren weiteren erleidest. Sollte das Steuerbüro mauern, so mache den Leuten unmißverständlich klar, daß sie dabei sind, sich einen Haftungsfall zu schaffen.

Dann mal alles Gute,
der Gast in diesem Forum
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
"jhf" schrieb
Hierzu habe ich von meinem Steuerbüro keine eindeutige Aussage bekommen.


Also, wenn das so ist, ist die Beantwortung Deiner Frage im Prinzip gaaanz einfach :!:

<a href="http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263">Guckst Du hier</a>


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0287 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 0.95 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8