Hallo Herr Zingel,
Im Nov. 2004 gehöre ich zu den Prüflingen Bertriebswirt/IHK.
Aus diesem und vorallem aus beruflichen aktuellen Anlass ein Frage zum Urlaubsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung im 2.Halbjahr.
Folgende Situation:
Zwei Mitarbeiter unserer Firma haben zum 30.09.04 eine betriebsbedingte
Kündigung erhalten.
Die Frage ist nun wie der Urlaubsanspruch der gekündigten Mitarbeiter für dieses Jahr aus sieht.
Laut Bundesurlaubsgesetz müssten die beiden eigentlich 9/12 Urlaubsanspruch haben. Beide Mitarbeiter hatten dieses Jahr auch keine Wartezeit bez. einer Probezeit.
Bei mir in der Firma kusiert nun die Meinung die Mitarbeiter hätten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Was stimmt denn nun ?? Ich konnte in meinem Unterlagen bezogen auf den Urlaubsanspruch nichts finden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Forum
Betriebsbed. Künd. im 2. Halbjahr wieviel Urlaubsanspruch?
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#1 05.09.2004 18:25 Uhr
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#2 05.09.2004 19:26 Uhr
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Hi,
normalerweise stimmt es, daß der Urlaub anteilig zu gewähren ist, also eine Kndigung zum 30.09. einen Urlaubsanspruch von 9/12 bedingt. Allerdings könnte es Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge mit abweichendem (für den AN besseren) Inhalt geben. Du solltest ggfs. prüfen, ob Betriebsvereinbarungen bestehen und/oder der Betrieb tarifgebunden ist. |
#3 06.09.2004 02:23 Uhr
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Hallo Annette,
die Meinung könnte daher kommen, daß jemand (in Unkenntnis der späteren Kündigung) schon mehr als den anteiligen Jahresurlaub beansprucht und gewährt bekommen hat. Oft werden daher Urlaubsbestätigungen vom neuen Arbeitgeber erbeten - der Arbeitnehmer hat dadurch keinen doppelten Urlaubsanspruch. Grüße, Peter |
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