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Hilfe! Kosten eines Dienstwagens

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Gast
Hallo!
Wenn man einem Lohnempfänger einen Dienstwagen zur Verfügung stellt und der Lohn selbst variabel ist - wie ist es dann mit den Kosten seines Dienstwagens? Ist das dann als Lohnerhöhung zu werten, so dass auch die Kosten variabel sind? Auch die Kosten der Versicherung des Dienstwagens?
HIlfe! Danke!
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Hallo Gast,

hat der Arbeitnehmer ein Fahrzeug des Arbeitgebers zur nicht nur dienstlichen Verwendung gestellt bekommen, so handelt es sich um einen geldwerten Vorteil im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis. Dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Höhe des geldwerten Vorteils ergibt sich ausden Regelungen des § 8 Abs.2 EStG, wobei außerdem R31 Abs.9 EStR zu beachten ist (sogen. 1%-Regelung). Es kommt mithin nicht darauf an, wie die übrigen Lohnbestandteile gestaltet werden.

Grüße,
Peter
Gast
Die steuerliche Behandlung ist mir klar, aber in der Kostenrechnung ist es etwas anders. Wenn der Arbeitgeber für den Lohnempfänger alles übernimmt, d.h. Leasingrate, Benzin und Reparaturen, dann müssen sie in die Kostenrechnung übernommen werden.
Nehmen wir weiter an, dass der Mitarbeiterlohn selbst variabel ist und der Dienstwagen eine quasi Lohnerhöhung darstellt-sind dann die Kosten des Wagens ebenfalls variabel?
Gruß
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Hi,

Zitat
Nehmen wir weiter an, dass der Mitarbeiterlohn selbst variabel ist und der Dienstwagen eine quasi Lohnerhöhung darstellt-sind dann die Kosten des Wagens ebenfalls variabel?


Nein, natürlich nicht. Du verwechselst offensichtlich Variabilität und Veränderlichkeit: fast alle Kosten, die sich in der Höhe verändern, sind aber dennoch Fixkosten. Bedenke, daß nur die Kosten variable sind, deren Höhe direkt proportional zur Leistung sind: Akkordlohn ist also nur variabel und veränderlich, aber Prämienlohn ist veränderlich aber meist dennoch fix. Selbst wenn der Lohn wirklich variabel ist (in vielen Branchen wie dem Handel gibt es niemals variablen Lohn), also z.B. ein Bauarbeiter gemeint ist (dieser verursacht auf der Baustelle variable Kosten, ansonsten aber ebenfalls Fixkosten), dann werden seine Fahrkosten kaum einen direkt proportionalen Leistungsbeitrag erwirtschaften, also stets Fixkosten sein - auch wenn sie jeden Monat eine andere Höhe haben.
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Hallo in die Runde,

abgesehen von der Theorie der KLR (Frage fix/variabel) würde ich persönlich eine Dienstwagengestellung nicht nach der stl. Vereinfachungsregelung gestalten.

Jeder privat mehr gefahrene Kilometer erhöht den Lohn aus KLR-Sicht, hat aber gerade keine äquivalente Mehrleistung für das Unternehmen zum Hintergrund. Im Gegenteil, bspw. im Urlaub steht einem hohen Lohnbestandteil "Kfz-Nutzung" gar keine Leistung für das Unternehmen gegenüber. Daher ist es überlegenswert, den Mitarbeiter mit einem verhältnismäßig moderaten Betrag je Privatkilometer an den Kosten zu beteiligen, um "den Griff in die Tasche der Firma" mental etwas abzubremsen. Eine solche Beteiligung mindert nach R 31 Abs.9 Nr.4 EStR den sozialversicherungs- und stpfl. Sachbezug.

Das setzt natürlich Aufzeichnungen voraus, welche zwar womöglich den stl. Anforderungen nicht genügen, aber der KLR Zahlen darüber liefern, in welchem Umfang die Fahrzeugkosten jeweils durch betriebliche Leistungserbringung bedingt sind. Läßt sich dabei (bspw. bei einem Kundendienstmonteur) ein proportionales Verhalten dieses Kostenanteiles feststellen, so wäre dieser m.E. als variabel zu bezeichnen, nicht aber die Fahrzeugkosten insgesamt. Das gilt dann entsprechend auch für eine Versicherungsprämie, die sich nach der Jahresfahrleistung staffelt.

Grüße,
Peter
Mitglied
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Hi Peter,

Zitat
Läßt sich dabei (bspw. bei einem Kundendienstmonteur) ein proportionales Verhalten dieses Kostenanteiles feststellen, so wäre dieser m.E. als variabel zu bezeichnen, nicht aber die Fahrzeugkosten insgesamt. Das gilt dann entsprechend auch für eine Versicherungsprämie, die sich nach der Jahresfahrleistung staffelt.


Das wäre mE nach nur eingeschränkt möglich, denn die Leistung des Kundendienstmonteurs ist die Arbeitsstunde beim Kunden, und die hängt nicht von der Kilometerzahl ab: der kann nach fünf Kilometern stundenlang arbeiten, oder nach hunderten Kilometern nur ein paar Minuten zu tun haben. Anders wäre es aber, wenn der Fahrtkilometer dem Kunden explizit in Rechnung gestellt wird - das macht die An- und Abfahrten zu/von den Kunden zu variablen Kosten. Eine Möglichkeit zur Variabilisierung der "Versicherung" sehe ich indes gar nicht, weil dies immer nur Staffeltarife sind, also sprungfixe (aber nicht variable) Kosten.
Gast
Also vielleicht war das gar nicht so ein gutes Beispiel mit dem Wagen. Nehmen wir die Sozialkosten eines Lohnempfängers, der in einer Fabrik tätig ist. Sein Bruttolohn kann tatsächlich pro Kostenträger abgerechnet wreden, so dass er als variabel aufgefaßt wird. Die Sozialkosten - neues Beispiel: Weihnachtsgeld - sind u.U. überhaupt nicht variabler Natur: ein mal im Jahr fällt ein Fixum an, der sich dann im Folgejahren aufgrund der Betriebszugehörigkeit ändert, aber was nicht so wichtig ist, denn hier geht es wirklich um die Veränderlichkeit.
Aber wenn man nur das Weihnachtsgeld als Tatsache betrachtet, dann fällt es an unabhängig davon ob eine Leistungseinheit ausgebracht wurde. Als ist WG völlig fixer Natur.
Meine Überlegung geht dahin, die Sozialkosten nicht mit einem pauschalen Verrechnungssatz auf die Bruttolöhne aufzuschlagen, sondern sie separat als Kostenstellengemeinkosten zu verrechnen.
Was denkt Ihr?
Grüße!
Mitglied
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Hi,

die Veränderlichkeit ist ein taktisches und ein liquiditätsmäßiges aber nicht ein kostenrechnerisches Problem, weil Deckungsbeitrags-, Break Even- und viele weitere Rechnungen auf der Definition des direkten (!)Zusammenhanges zwischen Kostenhöhe und Ausbringung aufbauen. Das kann auch hieran verdeutlicht werden:

Zitat
Meine Überlegung geht dahin, die Sozialkosten nicht mit einem pauschalen Verrechnungssatz auf die Bruttolöhne aufzuschlagen, sondern sie separat als Kostenstellengemeinkosten zu verrechnen.


Die Sozialkosten müßten in direkter Relation zur Leistung stehen, um als variable KOsten betrachtet werden zu können, was aber nicht der Fall ist, w,eil selbst ein nur auf der Baustelle schuftender Bauarbeiter (Einzelkosten, variable Kosten) auch mal Ausfallzeiten, Urlaub usw hat (Gemeinkosten und Fixkosten), die aber auch der Zwangsversicherung unterliegen, so daß die Sozialkosten stets auf fixe und variable Kosten zugleich anfallen, also selber niemals "nur" fix oder "nur" variabel sind.

Aus dem gleichen grund muß das Lohnkonto bereinigt werden in

- Einzelkosten (Arbeit am Werkstück),
- Unproduktivlöhne (Lagerarbeit) und
- Löhne ohne jede Gegenleistung (Krankheit, Urlaub).

Während die Einzelkosten Zuschlagsgrundlage in der Zuschlagsrechnung sind, gehören die unproduktiven Löhne und die Löhne ohne Gegenleistung wie auch die Sozialkosten zu dem Gemeinkosten. Sie können daher durch die Formel

GK / EK

zugeschlagen werden. Eine Notwendigkeit, für die Sozialkosten einen eigenen Zuschlag zu rechnen, kann ich nicht erkennen, aber es wäre, wollte man es tun, mit der gleichen Zuschlagsformel möglich.
Mitglied
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"HZingel" schrieb
Hi Peter,

Das wäre mE nach nur eingeschränkt möglich, denn die Leistung des Kundendienstmonteurs ist die Arbeitsstunde beim Kunden, und die hängt nicht von der Kilometerzahl ab: der kann nach fünf Kilometern stundenlang arbeiten, oder nach hunderten Kilometern nur ein paar Minuten zu tun haben.


Hallo in die Runde,

in den meisten Branchen dürfte nicht erst seit gestern die Konkurrenz groß genug sein, daß man die Nebenkosten entweder durch ein entsprechend kleines Gebiet oder durch entsprechende Tourenplanung in einem Rahmen hält, der die Gewinnerzielungsabsicht nicht ad absurdum führt. Insofern wird im statistischen Mittel eine höhere betriebliche Fahrleistung auch eine höhere Leistungserbringung im Sinne von mehr Kundenbesuchen zur Grundlage haben.

Ich wollte damit nur darstellen, daß ich das Beispiel Dienstwagen als eines von sicher mehreren betrachte, bei dem die Kosten zum Teil ganz klar fix (wenn auch betragsmäßig veränderlich) sind, zum anderen Teil möglicherweise variabel (abhängig von der Leistungserbringung) sind bzw. sein können.

"Harry" schrieb
Anders wäre es aber, wenn der Fahrtkilometer dem Kunden explizit in Rechnung gestellt wird - das macht die An- und Abfahrten zu/von den Kunden zu variablen Kosten.


Oder so, sofern das der Markt hergibt.

"Harry" schrieb
Eine Möglichkeit zur Variabilisierung der "Versicherung" sehe ich indes gar nicht, weil dies immer nur Staffeltarife sind, also sprungfixe (aber nicht variable) Kosten.


Da hast Du recht.

"Gast" schrieb
Meine Überlegung geht dahin, die Sozialkosten nicht mit einem pauschalen Verrechnungssatz auf die Bruttolöhne aufzuschlagen, sondern sie separat als Kostenstellengemeinkosten zu verrechnen.


Hm, wozu soll das gut sein? Die Sozialkosten sind, soweit gesetzlich, ein definierter Prozentsatz des Bruttolohnes, daher würde ich sie auch in jedem Fall so verrechnen.
Wobei in fast allen Fällen auch der Bruttolohn nicht sauber als variabel definiert werden kann, weil die gesetzlichen Regelungen es nicht erlauben, in Zeiten ohne Leistungserbringung (Urlaub, Krankheit, Betriebsunterbrechung) absolut nichts zu vergüten. Zu der unumgänglichen Fixkomponente müßten dann auch freiwillige soziale Leistungen der verschiedenen Spielarten zu rechnen sein.

Grüße,
Peter
Gast
Hi Harry!
Stimmt. Was ist aber, wenn man eine Maschinenstundensatzrechnung anwendet, die Kosten dort pro Kostenstelle in fixe und variable Teile unterscheidet. Da Maschinenstunden die Bezugsgrößen sind und die Personalkosten nur in dem erweiterteten Stundensatz einbezogen werden und auf jeden Fall nicht als Zuschlagsgrundlage genutzt werden, sieht es wiederum anders aus, oder? In den fixen Stundensatz wurden dann die Weihnachtsgelder fließen, da sie leistungsunabhängig sind, die Rentenversicherung würde steigen mit jeder mehr gearbeiteten Stunde. Dann würden auch alle Bestandteile des Lohns im Stundensatz auftauchen, so dass die Rechnung vollständig wäre. Man hätte aber damit besser die Kosten verteilt, weil - so lange konstante Bedienungsverhältnisse herrschen - die Rentenversicherung maschinenabhängig und eben leistungsabhängig wäre, während das Weihnachtsgeld maschinenunabhängig wäre. In der Bestimmung der Preisuntergrenze hätte diese Vorgehensweise mehr Aussagekraft. Oder?
Grüße!
Mitglied
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Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
Was ist aber, wenn man eine Maschinenstundensatzrechnung anwendet


Ja, DAS ist wirklich was anderes! Hier macht es in der tat Sinn, die Zuschläge nur über nicht-maschinenbezogene Kosten zu rechnen! :-)

Zitat
In der Bestimmung der Preisuntergrenze hätte diese Vorgehensweise mehr Aussagekraft. Oder?


Bedenke, daß die absolute Preisuntergrenze in den variablen Kosten liegt, also bei der Maschinenrechnung i.d.R. Materialverbrauch, maschinenbezogene Löhne und Energiekosten. Die langfristige Preisuntergrenze hat was mit den Gesamtkosten zu tun, und da sind die Fixkosten alle wieder da, auch die nicht-maschinenbezogenen Fixkosten wie Weihnachtsgelder.
Gast
Jaaaa! Ok. Jetzt weiß ich, dass ich auf dem richtigen Weg war, was sehr erleichternd ist. Damit sind auch die Kosten des Dienstwagens (Versicherung, aber auch Sprit) eines (variablen) Lohnempfängers den fixen Kosten zuzurechnen. Jetzt haben wir es.
Vielen Dank fürs Mitdenken und eine schöne Woche!


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