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Korrekturvorschriften für IHK Prüfungen?

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Beiträge: 8
Ort: Bayern
Hallo Herr Zingel! (hoffe Sie stecken nicht so sehr im Umzugsstress)

Kann man irgendwo die Vorschriften für die Korrektur von IHK Prüfungen nachschlagen?
Wie verhält es sich mit der 1. und 2. Korrektur? Ist es normal, dass bei unterschiedlicher Punktzahl,
1. und 2. Korrektur zusammengezählt und dann geteilt werden? Wie kann es überhaupt sein,
dass der zweite Korrektor wesentlich schlechter bewertet als der erste?
Wir haben im Juni Recht/BWL/EU geschrieben. Einige derer, die durchgefallen
sind bzw. es nur knapp geschafft haben, haben Einsicht in ihre Prüfung genommen und mussten feststellen,
dass es große Unterschiede zwischen 1. und 2. Korrektur gegeben hat.
Hat hier ein Einspruch Sinn bzw. wie wird so ein Einspruch verfasst :?:
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Zitat
Kann man irgendwo die Vorschriften für die Korrektur von IHK Prüfungen nachschlagen?


Allgemeingültig sind nur die Regelungen der Prüfungsordnung; Details können die Prüfungsausschüsse selbst festlegen.

Zitat
Wie verhält es sich mit der 1. und 2. Korrektur? Ist es normal, dass bei unterschiedlicher Punktzahl, 1. und 2. Korrektur zusammengezählt und dann geteilt werden?


Ja, das ist ok.

Zitat
Wie kann es überhaupt sein, dass der zweite Korrektor wesentlich schlechter bewertet als der erste?


Selbst bei vergleichsweise genauen Lösungsvorschlägen (und selbst das ist ja noch keineswegs immer der Regelfall in der IHK) können konkrete Einzelleistungen sehr unterschiedlich bewertet werden. Man bedenke, daß bei der Bewertung offener Fragen (also nicht bei Multiple Choice Fragen) jede Prüfungsbewertung immer vergleichsweise subjektiv ist. Es gibt aber meist eine Regel, daß ab einer bestimmten Abweichung zwischen Erst- und Zweitprüfung in der Ergebnisberatung vor Bekanntgabe der Resultate eine Einigung zu erzielen sei. Hierdurch sollen größere Unterschiede ausdiskutiert und zur Übereinstimmung gebracht werden.

Zitat
Hat hier ein Einspruch Sinn bzw. wie wird so ein Einspruch verfasst


Ob es einen Sinn hat, könnte ich nur aus dem Einzelfall heraus sehen; allgemein müßte in einem Einspruch aber eine Fehlleistung des Prüfers begründet werden. Dies könnte aber allgemein gesagt aus stark voneinander abweichenden Erst- und Zweitbewertungen möglicherweise hergeleitet werden.

Zum "Wie"-Teil der Frage ist nur anzumerken, daß es vollkommen reicht, das mündlich zur Niederschrift (Kopie des Protokolls mitnehmen!) oder in einfacher schriftlicher Form einzureichen. Will man ganz sicher sein, kann man das natürlich per Einschreiben schicken ;-) Wesentlich ist nur, daß ein Fehler des Prüfers begründet wird. Auf Äußerlichkeiten kommt es zur Wirksamkeit eines Einspruches nicht an (Grundsatz Substance over Form).
Gast
Hallo Herr Dottore:
wie kann man denn Einsicht in Prüfungs-Korrekturen nehmen? Wo muß man sich anmelden?
mfG

Kann man irgendwo die Vorschriften für die Korrektur von IHK Prüfungen nachschlagen?
Wie verhält es sich mit der 1. und 2. Korrektur? Ist es normal, dass bei unterschiedlicher Punktzahl,
1. und 2. Korrektur zusammengezählt und dann geteilt werden? Wie kann es überhaupt sein,
dass der zweite Korrektor wesentlich schlechter bewertet als der erste?
Wir haben im Juni Recht/BWL/EU geschrieben. Einige derer, die durchgefallen
sind bzw. es nur knapp geschafft haben, haben Einsicht in ihre Prüfung genommen und mussten feststellen,
dass es große Unterschiede zwischen 1. und 2. Korrektur gegeben hat.
Hat hier ein Einspruch Sinn bzw. wie wird so ein Einspruch verfasst :?:
Mitglied
Registriert: May 2004
Beiträge: 8
Ort: Bayern
Hallo!

Das geht ganz einfach und formlos. Man meldet sich bei seiner zuständigen IHK im "Referat Prüfungswesen" und macht einen Termin aus.
Man darf nur alleine Einsicht nehmen und keinerlei Kopien, Abschriften oder ähnliches machen. Es dürfen nur kurze Notizen
(auf IHK eigenem Papier und mit IHK eigenem Schreibuntensil :?: ) gemacht werden,
diese werden aber überprüft, ob da nichts falsches notiert oder gar etwas abgeschrieben worden ist.
So ist es zumindest bei unserer IHK gewesen.
Ich hoffe, die Frage damit beantwortet zu haben. :D :!:


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