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Privatnutzung von Firmen-PKW - Sachbezug

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Gast
Hallo,

ich hab noch so eine krumme Frage wo ich nicht ganz zurecht komme:

Ein AG erwirbt im Januar 2002 einen neuen PKW. Aufgrund seiner guten Geschäftsbeziehungen mit dem Autohaus zahlt er nicht den Listenpreis von 30.000 €, sondern lediglich 27.000 €. Die Nutzungsdauer des PKW beträgt 6 Jahre.

Folgende Kosten sind im Laufe des Jahres angefallen:
Treistoff - 2.400 €, Reparatur, Wartung – 750 €, Kfz-Steuer – 200 €, Haftpflichtvers. – 500 €, Vollkasko – 650 € gleich gesamt 4.500 €.

Der PKW wird von einem AN wie folgt genutzt:
Jahreskilometer insgesamt – 30.000 km, reise Privatfahrten – 5.000 km, Fahrten Wohnung – Arbeit 225 Arbeitstage, 20 km Entfernung – 9.000 km

Für die reinen Privatfahrten muss der AN dem AG 0,10 € pro km erstatten. Der AG will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln.


Die 1% Regelung:
30.000 (Listenpreis) x 1% gleich 300,00 €
Fahrten Wohnung – Arbeit 30.000 €x 0,03% x 20 km gleich 180,00 €
ergibt einen monatlichen Sachbezug von 480,00 €

Die Fahrtenbuchregelung:
Private Nutzung – Fahrten privat und zwischen Wohnung und Arbeit 14.000 km, Anteil an der Gesamtfahrleistung von 30.000 plus 5.000 plus 4.000 gleich 44.000 km geteilt durch 31,82%
Kostenanteil für die private Nutzung
9.500 € (4.500 € Kosten und 5.000 € AFA) betriebliche Aufwendung für das Fahrzeug) X 31,82% geteilt durch 12 Monate
ergibt einen monatlichen Sachbezug von 251,90 € .

Wie berechne ich aber das, der AN muss ja 0,10 € für die reinen Privatfahrten erstatten??

Ich blicke hier nicht mehr durch, kann mir hier jemand weiterhelfen.
Danke.
Pikola
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Pikola,


"Pikola" schrieb
Hallo,

ich hab noch so eine krumme Frage wo ich nicht ganz zurecht komme:
...
Der PKW wird von einem AN wie folgt genutzt:
Jahreskilometer insgesamt - 30.000 km, reise Privatfahrten - 5.000 km, Fahrten Wohnung - Arbeit 225 Arbeitstage, 20 km Entfernung - 9.000 km

Für die reinen Privatfahrten muss der AN dem AG 0,10 ? pro km erstatten. Der AG will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln.

Die 1% Regelung:
30.000 (Listenpreis) x 1% gleich 300,00 ?
Fahrten Wohnung - Arbeit 30.000 ?x 0,03% x 20 km gleich 180,00 ? ergibt einen monatlichen Sachbezug von 480,00 ?


Diese Vorgehensweise entspräche R 31 Abs.9 Nr.1 EStR.

"Pikola" schrieb
Die Fahrtenbuchregelung:
Private Nutzung - Fahrten privat und zwischen Wohnung und Arbeit 14.000 km, Anteil an der Gesamtfahrleistung von 30.000 plus 5.000 plus 4.000 gleich 44.000 km geteilt durch 31,82% Kostenanteil für die private Nutzung
9.500 ? (4.500 ? Kosten und 5.000 ? AFA) betriebliche Aufwendung für das Fahrzeug) X 31,82% geteilt durch 12 Monate ergibt einen monatlichen Sachbezug von 251,90 ? .


Dazu R 31 Abs.9 Nr.2 EStR, wobei zu bemerken wäre, daß nicht sehr viele Fahrtenbücher bei einer Kontrolle den Anforderungen der Finanzverwaltung standhalten. Oft wird die Pauschalregelung vorgezogen, weil der Arbeitsaufwand zur Fahrtenbuchführung in keinem vernünftigen Verhältnis zur im konkreten Fall erzielbaren Ersparnis steht. Allerdings müssen sich die Parteien gem. R 31 Abs.9 Nr.3 EStR bei einem Fahrzeug auf die anzuwendende Methode nach Nr.1 oder Nr.2 verständigen und können diese unterjährig nicht wechseln. Außerdem enthält Nr.3 Vereinfachungen für das Verfahren nach Nr.2.

"Pikola" schrieb
Wie berechne ich aber das, der AN muss ja 0,10 ? für die reinen Privatfahrten erstatten??


Der Rechtsfreund liest weiter:
Dazu bestimmt EStR 31 Abs.9 Nr.4, daß das zu zahlende Entgelt den Nutzungswert mindert, unabhängig davon, wie er ermittelt wurde.

Grüße,
Peter


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