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Maßgeblichkeit

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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 12
Ort: Almelo- Niederlande
In der Lösung vonBlockexamen Herbst 2000, Aufgabe 1 steht
Ausgangspunkt: § 5 Abs. 1 S. 1 EStG
· mögliche Interpretationen:
· materielle Maßgeblichkeit: Vorschriften stimmen abstrakt überein
· formelle Maßgeblichkeit: Werte stimmen konkret überein
· herrschende Meinung: formelle Maßgeblichkeit
· Ansatz dem Grunde nach und Ansatz der Höhe nach müssen aus
der Handelsbilanz übernommen werden,
· sofern dem nicht steuerrechtliche Vorschriften entgegenstehen

jetzt die Frage materielle Maßgeblichkeit: Vorschriften; formelle Maßgeblichkeit: Werte stimmt dass? muss das nicht sein materielle Maßgeblichkeit: Werte; formelle Maßgeblichkeit: Vorschriften?

Und was ist dan die herrschende Meinung?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

soweit ich weiß besteht die materielle Maßgeblichkeit in der Verpflichtung zur abstrakten Übernahme der allgemeinen Wertansätze, zur generellen Anwendung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften für steuerliche Gewinnermittlungen solange keine zwingende steuerliche Regel entgegensteht und in der Zulässigkeit unterschiedlicher Wahlrechte; die formelle Maßgeblichkeit hingegen besteht in der Verpflichtung zur konkreten Übernahme der Wertansätze eines bestimmten Falles und in diversehn Ausnahmen u.a. nach §5 Abs. 6 EStG.

Ich würde damit dem Satz aus Deiner Prüfungslösung

Zitat
· materielle Maßgeblichkeit: Vorschriften stimmen abstrakt überein
· formelle Maßgeblichkeit: Werte stimmen konkret überein


im Prinzip zustimmen.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 12
Ort: Almelo- Niederlande
Vielen dank Herr Zingel.

Da kommen bestimmmt noch einige fragen aber für jetzt reichts.


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