In der Lösung vonBlockexamen Herbst 2000, Aufgabe 1 steht
Ausgangspunkt: § 5 Abs. 1 S. 1 EStG
· mögliche Interpretationen:
· materielle Maßgeblichkeit: Vorschriften stimmen abstrakt überein
· formelle Maßgeblichkeit: Werte stimmen konkret überein
· herrschende Meinung: formelle Maßgeblichkeit
· Ansatz dem Grunde nach und Ansatz der Höhe nach müssen aus
der Handelsbilanz übernommen werden,
· sofern dem nicht steuerrechtliche Vorschriften entgegenstehen
jetzt die Frage materielle Maßgeblichkeit: Vorschriften; formelle Maßgeblichkeit: Werte stimmt dass? muss das nicht sein materielle Maßgeblichkeit: Werte; formelle Maßgeblichkeit: Vorschriften?
Und was ist dan die herrschende Meinung?
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Maßgeblichkeit
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#1 06.08.2004 11:36 Uhr
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#2 06.08.2004 13:03 Uhr
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Hi,
soweit ich weiß besteht die materielle Maßgeblichkeit in der Verpflichtung zur abstrakten Übernahme der allgemeinen Wertansätze, zur generellen Anwendung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften für steuerliche Gewinnermittlungen solange keine zwingende steuerliche Regel entgegensteht und in der Zulässigkeit unterschiedlicher Wahlrechte; die formelle Maßgeblichkeit hingegen besteht in der Verpflichtung zur konkreten Übernahme der Wertansätze eines bestimmten Falles und in diversehn Ausnahmen u.a. nach §5 Abs. 6 EStG. Ich würde damit dem Satz aus Deiner Prüfungslösung
im Prinzip zustimmen. |
#3 06.08.2004 13:19 Uhr
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Vielen dank Herr Zingel.
Da kommen bestimmmt noch einige fragen aber für jetzt reichts. |
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