Ist da iemand der mir helfen kann dass Imparitätsprinzip zu erklären?
Es steht in par 252 Abs 1 nr4 HGB oder?
Ist das dass gleiche wie das Vorsichtigkeitsprinzip?
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Imparitätsprinzip
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#1 03.08.2004 22:53 Uhr
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#2 03.08.2004 23:46 Uhr
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Das Imparitätsprinzip ist nicht mit dem Vorsichtsprinzip identisch, sondern folgt aus dem Vorsichtsprinzip. Imparität hat zwei Teile:
1. Niederstbewertung der Vermögensgegenstände, z.B. nach §253 Abs. 1 Satz 1 HGB und 2. Höchstbewertung der Schulden, z.B. nach §253 Abs. 1 Satz 2 HGB. §252 Abs. 1 Nr. 4 ist das allgemeine Vorsichtsprinzip, das im HGB so vorherrschend ist, und legt die Grundlage für die Imparität. |
#3 04.08.2004 09:00 Uhr
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Vielen dank für die erklärung.
Kunnen Sie dass Wort Imparität erklären?( Ich bin Holländer) Ich bin in der letzte Phase meiner Fachhochschul Diplomarbeit und habe vielleicht in der nächste tagen nog einige fragen. |
#4 04.08.2004 10:11 Uhr
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Moin,
"Imparität" kommt von lat. "paritas", Gleichheit. Was "paritätisch" ist, ist gleichwertig oder gleichrangig; was imparitätisch ist, ist ungleich, ungleichrangig oder ungleichmäßig. Das Imparitätsprinzip besagt, daß die Bewertung der Aktiva nach dem Niederstwertprinzip, die der passiva aber nach dem Höchstwertprinzip zu erfolgen habe; beide ist also ungleichartig zu behandeln. |
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