Zitat
"Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten"

Die einstige Hoffnung auf Musterurteile, die Normalbürger im Internet vor den großen Konzernen schützen, muss inzwischen begraben werden

In den Jahren 2000 und 2001 entdeckten die Juristen das "Reverse Domain Hijacking", die Taktik, sich fremde Internetadressen durch eine Markenrechtsklage über irrsinnige Summen einzuklagen. Der Beklagte geht dabei meist bankrott – der Kläger aber mitunter auch, wie im vom Betroffenen tapfer bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragenen Holzmann-Fall...


Quelle: Telepolis: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/mein/17757/1.html

Man braucht weder Staat noch Diktatur, um totalitäre Methoden durchzusetzen. Gerade Instrumente des Wirtschaftsrechts werden von Konzernen zunehmend dazu missbraucht, um Bürger mundtot zu machen oder sie gar zu ruinieren. Wer mehr "finanzielle Feuerkraft" mitbringt, gewinnt.

Wenn das Standard wird, können wir auch gleich zum "Recht der Schrotflinte" zurückkehren. Leute wie Steinhöfel oder von Gravenreuth werden dann eben "zur Strecke gebracht". Und den anonymen Konzernstrukturen auf diese Weise klargemacht, dass es Grenzen gibt, deren Überschreitung gewaltsame Sanktionen nach sich zieht.

Wo der Rechtsstaat auf Dauer versagt, sind Lynchjustiz und außerparlamentarische Opposition nicht weit.

Gibt es Möglichkeiten, diese legalen Missbräuche des Rechts zu beenden? Oder muss sich der Bürger sowas tatsächlich gefallen lassen - bis "Terrororganisationen" (oder soll ich sagen "Widerstandskämpfer") den Verursachern den Kampf ansagen?

Und wir dann deren Enthauptung im Al-Quaida-Stil im Fernsehen sehen.

Gruß, Guido