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DB-1 / Fixe Kosten
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#1 29.06.2004 14:11 Uhr
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In der Regel muß man das schon; die der HK-Berechnung zugrundeliegende Aufteilung in EK und GF muß in var. und fixe Kosten zerlegt werden. Kommen zu HK bewertete Teile rein, so handelt es sich aber um AKs, die nicht mehr zerlegt werden müssen!
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#2 29.06.2004 16:38 Uhr
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Beiträge: 7407
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Hi,
Das würde ich vermutlich verneinen, aber es hängt von der Ausübung der Wahlrechte gemäß §255 Abs. 2 HGB und ggfs. gemöß R 33 EStR ab. Allgemein können die HK im Handelsrecht (aber nicht im Steuerrecht!) nur aus Einzelkostgen bestehen, dann ist die Rechnung korrekt. Bestehen die HK aber anteilig auch aus GK, dann müßten die Fixkosten aus diesen herausgerechnet werden.
Damit wäre ich viel mehr einverstanden, wobei vorausgesetzt wird, daß es außer den var. Stundenkosten und den Kaufteilen keine anderen variablen Kosten gibt. |
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